Vereinsrecht: Haftung des Vorstandes bei Verlusten

Inwieweit haftet der Vorstand oder Teile des Vorstandes eines e.V. wenn der Verein mit Verlusten in Höhe von 20.000 DM in die Pleite marschiert.

Die Entscheidungen die dazu führten wurden nie im Vorstand selber getroffen, sondern ohne Beschluss vom 1. und 3. Vorsitzenden ausgeführt. Der Rest des Vorstandes wurde nicht informiert und ist erst jetzt auf diese Lücke gestossen.

Der Verein besteht erst seit 9 Monaten, unsere (Beisitzer und 2 Vorsitzender) ANfragen nach den Finanzen wurden immer ausweichend beantwortet.

Was steht denn in der Satzung ? Hatten die Vorsitzenden alleinige Verfügungsgewalt oder mußte zuerst die Zustimmung des Gesamtvorstandes eingeholt werden ? Wenn der Vorstand entgegen der Satzung gehandelt hat könnte eine persönliche Haftung durchaus in Frage kommen.

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In der Satzung haben wir das nicht geregelt, wie steht es im BGB?? Gibt es eine gesamtschuldnerische Haftung??

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Ich würde die Frage mal unter www.recht.de stellen; die haben ein spezielles Forum für Vereinsrecht. Die Fragen werden auch z.T. von Anwälten beantwortet.