Hallo.
Die Frage zielt nicht auf eine „Rechtsberatung“, sondern auf allgemeine Information zu geltenden Gesetzen. Daher bitte die Ich-Form entschuldigen!
Ich informiere mich gerade aus gegebenem Anlass über Systeme zur häuslichen Überwachung von Personen. Es geht im Wesentlichen darum, in allen Räumen der Wohnung Bewegungsmelder zu installieren. Die von diesen gesammelten Daten werden auf einen gesicherten Server übertragen, wo Angehörige sie anschauen können. Stürzt beispielsweise eine Person in der Wohnung und bewegt sich nicht mehr, erhält man direkt einen Alarm auf das Smartphone.
Zur Frage: es gibt unterschiedliche derartige Systeme in Deutschland. Ich bin jetzt auch auf ein weiteres aus England gestoßen, welches aber in Deutschland aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen ist (Name: JustChecking). Das Prinzip ist aber dasselbe. Nachdem ich als juristischer Laie nun einige Blicke ins Bundesdatenschutzgesetz, sowie in den Data Protection Act geworfen habe, erschließt sich mir nicht wirklich, warum das englische System bei uns nicht zugelassen ist. Könnte es einfach daran liegen, wo der Server steht? Oder gibt es in Bezug auf das Thema Datenschutz größere Unterschiede zwischen D und UK? Es sollten sich doch alle nach denselben EG-Richtlinien orientieren müssen?!
Die gesammelten Daten sind soweit ich das beurteilen kann alle anonymisiert, es wird also z. B. nur gespeichert, wann in welchem Raum eine Bewegung vorkam.
Oder bin ich bezüglich der genannten Gesetzesgrundlagen in der ganz falschen Richtung unterwegs? Je mehr ich mich mit dem Thema befasse, desto interessanter finde ich es, daher auch meine Anfrage.
Vielen Dank für alle Hinweise.
Gruß Marcel