Verjähren Unterhaltsansprüche des Jugendamtes?

Hallo, wenn man Unterhaltszahler ist und den Kindesunterhalt nicht voll zahlen kann und das Jugendamt die Unterhaltsdifferenz an die Mutter zahlt. Wie lange kann das Jugendamt an einen Pflichtigen herantreten und die Zahlung fordern und immer wieder die Lohnabrechnungen prüfen und Kontoauszüge sichten etc? Verjährt das ganze irgendwann mal oder wird das eine Neverending Story? Danke für eine sachkundige Antwort!

Hallo,

ganz klar:
kommt darauf an…
in der Regel besteht entweder eine Urkunde über den Unterhalt oder das Jugendamt hat einen Mahnbescheid erwirkt
oder es existiert ein Gerichtsurteil über den Kindesunterhalt bzw über die Schulden beim Jugendamt, sowas nennt man allgemein „Titel“.

Besteht sowas mit 100% Sicherheit NICHT, nicht mehr auf Schreiben des Jugendamtes reagieren.

ACHTUNG: Bitte zwischen der UVG-Stelle und der Beistandschaft unterscheiden!!! Beistandschaft ist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes -ähnlich eines Rechtsanwalts- für das Kind tätig!

Mit einem Titel kann sich der Spaß allerdings die nächsten 30 Jahre hinziehen…
Ich habe schon Altersrenten und Lebensversicherungen gepfändet und auch Sicherungshypotheken auf Häuser laufen…

Tipp: dem Amt anbieten, 2/3 der Gesamtschulden sofort zu begleichen und damit das restliche 1/3 erlassen zu bekommen und sich auch ggfs Zinsen beim Jugendamt auf die Schulden zu sparen.

Ich habe nämlich auch keinen Bock, den Herren bis zum MEINER Rente hinterher zu laufen…

grüße
dragonkidd

Hallo,

der Knackpunkt ist hier, WARUM kann nicht bezahlt werden und ob es einen Titel gibt.

Ist man z. B. langfristig schwer krank und kann deshalb den Titel nicht mehr voll bedienen oder man wird unverschuldet arbeitslos und/oder man findet trotz aller Bemühungen (20 bis 30 Bewerbungen pro Monat) keine neue Arbeit oder nur eine schlechter bezahlte, dann darf keine Schuld auflaufen.

Such Dir mal im Internet dann hierzu den § 1603 BGB. Es gibt leider immer wieder Jugendämter die diesen Paragraphen nicht kennen (wollen).

Aber damit der § 1603 BGB seine ganze „Zugkraft“ bekommt, muss natürlich der Unterhaltsempfänger/Jugendamt von der UNVERSCHULDETEN Leistungsunfähigkeit bzw. Leistungsminderung Kenntnis haben.

Wird das vom Unterhaltsempfänger/Jugendamt nicht anerkannt, muss man bei Gericht eine Abänderungsklage machen.

Meine Ausführungen sind aber nur grobe Anhaltspunkte. Notwendig sind wirkliche Detailkenntnisse. Eben, warum weniger bezahlt wurde und ob alles (aber wirklich auch alles) unternommen wurde, um die volle Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. wieder herzustellen.

Gruß
Ingrid

Hallo, also man arbeitet aber man hat einfach nicht soviel Netto um alles zu zahlen für 2 Kinder. Eine Abänderungsklage läuft seit über 2 Jahren und es fällt kein Urteil. Anträge auf Einstweilige Verfügungen werden nicht bearbeitet. Angenommen der Richter wird irgendwann mal sagen das man das Zahlen muss was man beantragt hat und auch zahlt. . Wird der Überschuß den das Jugendamt dann abführt bei einem dann 30 Jahre lang eingetrieben?

Mit freundlichem Gruß

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Hallo,
also man arbeitet aber man hat einfach nicht soviel
Netto um alles zu zahlen für 2 Kinder. Eine Abänderungsklage
läuft seit über 2 Jahren und es fällt kein Urteil. Anträge auf
Einstweilige Verfügungen werden nicht bearbeitet. Angenommen
der Richter wird irgendwann mal sagen das man das Zahlen muss
was man beantragt hat und auch zahlt. . Wird der Überschuß den
das Jugendamt dann abführt bei einem dann 30 Jahre lang
eingetrieben?

Mit freundlichem Gruß

Hallo,

Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht, außer er wurde unrechtmässig erschlichen. Beim Jugendamt hat der Mann dann keine Schulden mehr, wenn der Richter urteilt, dass der bezahlte Betrag richtig war.

Allerdings würde ich, wenn ich der Mann wäre, dem Richter mit einem guten Anwalt in Trab bringen lassen.

So lange darf ein einfaches Unterhaltsverfahren auf Abänderung nicht dauern und auch einstweilige Anordnungen müssen da schon längst bearbeitet sein.

Er sollte vielleicht auch mal bei Gericht nachfragen, ob die Anträge auf einstweilig Anordnung überhaupt bei Gericht eingegangen sind.

Mir ist ein tatsächlicher Fall bekannt, da hat ein Anwalt zwar die Schriftsätze geschrieben, dem Mandanten auch eine Kopie gegeben aber die Sachen nicht oder mit sehr hoher zeitlicher Verzögerung bei Gericht eingereicht. Als der Mandant dann einen anderen Anwalt nahm, kamen die tollsten Dinger raus: Hausratsteilung war nicht beantragt; Mahnbescheidsantrag nie gestellt worden; Frist für einen Widerspruch versäumt - ist nur das, was mir gerade so einfällt.

Muss im fiktiven Fall nicht so sein, könnte aber. Einstweilige Anordnungen müssen in relativ kurzer Frist bearbeitet werden.

Gruß
Ingrid