Hallo,
meines Wissens nach wurde das Recht, welches die Verjährung regelt zum 1. Januar 2002 geändert. Bis dahin lag die Verjährung bei Rechnung für Privatpersonen bei 2 Jahren. Nach neuem Recht bei 3 Jahren.
Angenommen man bekommt von einem Stromversorger eine Forderung im Januar 2005 aus dem Dezember 2001, wann würde diese Rechnung verjähren?
Nach dem alten Gesetz wäre dies ja am 31.12.2003. Nach dem neuen am 31.12.2004. Oder kann solch eine Forderung überhaupt verjähren?
Danke für die Antworten im Vorraus,
Senol