Verjährung Telekommunikationsrechnung

Hallo Ihr Lieben…,

ich habe folgendes Problem…

Im Jahre 2006 wurden Rechnungen nicht bezahlt. Im gleichen Jahr kamen Erinnerungen! Dann wurde eine Forderungsaufstellung angefordert, diese kam Beginn 2009.

Nun die Frage: Es wurde nie ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid etc. erstellt. Nach Überprüfung Schuldnerverzeichnis, gibt es diesbezüglich keine Eintragung. Ist es verjährt, weil kein Mahnbescheid geschickt wurde?
Gilt die Forderungsaufstellung als Schuldeingeständnis?

Stimmt es, dass die Verjährung 3 Jahre dauert bei Privatperson und Telekommunikationsunternehmen? Oder gibt es dort auch wieder eine andere Regelung?

Wenn die Verjährung eingetreten ist, kann man die Gläubiger dann anschreiben und mitteilen, dass diese Verjährung eingetreten ist und man nicht mehr zahlt? Oder ist es besser, man macht nichts und wartet, bis Gläubiger sich meldet und teilt dies dann mit?

Die besagter Firma stand vor Gericht und diese hat verloren - weil diese Forderungen haben wollten, welche nicht berechtigt waren. Da hier aber evtl. von der Verjährung gebrauch machen kann, wäre dies unkomplizierter!

Wäre wirklich super, wenn einer mit die Fragen beantworten könnte.

Viele Grüße
:smile:

Hallo,
die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Heißt die Frist fängt am 31.12.2006 an und endet am 31,12,2009.
da diese Rechnung in 2009 zugestellt wurde gilt diese auch nicht als verjährt und muß beglichen werden.
Gruß Sunny

Woher hast du diese Quellen??

Ich habe gestern gelesen, dass *Briefe* - also Aufforderungen, die Forderung zu begleichen - keine Hemmung der Verjährung ist. Gehemmt wird erst, wenn ein Mahnbescheid gestellt wird
!

Ich wollte nur wissen, ob ich mit meiner Vermutung recht habe. und 2009 ist keine Rechnung sondern eine Forderungsaufstellung - das heißt noch lange nicht, dass die Forderung gerechtfertigt ist.

Hi. GRUßLOSE!

Woher hast du diese Quellen??

Ich habe gestern gelesen, dass *Briefe* - also
Aufforderungen, die Forderung zu begleichen - keine Hemmung
der Verjährung ist. Gehemmt wird erst, wenn ein Mahnbescheid
gestellt wird

Das ist richtig, es gibt aber noch mehr Hemmungen
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/ass_verbrauc…

Ich wollte nur wissen, ob ich mit meiner Vermutung recht
habe.

Das wird rechtsverbindlich in einem Forum auch nicht beantwortet werden können. Dafür sind Anwälte da.

und 2009 ist keine Rechnung sondern eine
Forderungsaufstellung - das heißt noch lange nicht, dass die
Forderung gerechtfertigt ist.

Auch das wir in einem Forum nicht beantwortet werden können, schon aus dem Grund nicht, weil da noch massenhaft Hintergrundinfos fehlen.
Auch ohne Gruß, ramses90

Hallo,

das heißt noch lange nicht, dass die Forderung gerechtfertigt ist

das fällt einem ja sehr früh ein. Dann hätte die Person mal Einspruch gegen die Aufstellung/ Rechnung erheben sollen denn so ist da nichts mehr zu machen.
Gruß Sunny