Hallo Ihr Lieben…,
ich habe folgendes Problem…
Im Jahre 2006 wurden Rechnungen nicht bezahlt. Im gleichen Jahr kamen Erinnerungen! Dann wurde eine Forderungsaufstellung angefordert, diese kam Beginn 2009.
Nun die Frage: Es wurde nie ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid etc. erstellt. Nach Überprüfung Schuldnerverzeichnis, gibt es diesbezüglich keine Eintragung. Ist es verjährt, weil kein Mahnbescheid geschickt wurde?
Gilt die Forderungsaufstellung als Schuldeingeständnis?
Stimmt es, dass die Verjährung 3 Jahre dauert bei Privatperson und Telekommunikationsunternehmen? Oder gibt es dort auch wieder eine andere Regelung?
Wenn die Verjährung eingetreten ist, kann man die Gläubiger dann anschreiben und mitteilen, dass diese Verjährung eingetreten ist und man nicht mehr zahlt? Oder ist es besser, man macht nichts und wartet, bis Gläubiger sich meldet und teilt dies dann mit?
Die besagter Firma stand vor Gericht und diese hat verloren - weil diese Forderungen haben wollten, welche nicht berechtigt waren. Da hier aber evtl. von der Verjährung gebrauch machen kann, wäre dies unkomplizierter!
Wäre wirklich super, wenn einer mit die Fragen beantworten könnte.
Viele Grüße
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