Verkäufer gibt falsche Daten und keine Mängel bei Motoradkauf an

Hallo ihr Lieben,

Angenommen es käme zu folgender Situation:

Käufer X kauft ein Motorad. Der Verkäufer stellte es mit TÜV bis 2017 BJ 1999 und ohne weitere Mängel ins Netz. Kurz bevor X zur Abholung zu ihm wollte, schrieb er plötzlich, dass er es zeitlich nicht mehr über den TÜV schaffe, X üsste es also selber machen(X war derweil schon auf dem Weg zum Verkäufer) Da X früher als geplant vor Ort war, fuhr der Verkäufer dann zusammen mit X zum TÜV. Dieser wurde allerdings nicht bestanden da der Vorderreifen gewechselt werden muss. Ok… Da X eben schon die 150 km gefahren ist, hat X es akzeptiert, nichtsahnen dass dieser Reifen über 150€ gekosten würde. Dies sagte X ihm dann, und weigerte sich die restlichen 200€ dafür dann zu zahlen, immerhin wurde das Motorad ja mit TÜV angegeben und jetzt sollte X sich noch um alles selber kümmern. Damit wäre der Verkäufer nicht einverstanden und droht mit einem Anwalt. In der zwischenzeit stellt X fest, dass das Motorad nicht nur Öl verliert, sondern auch die Kupplung nicht mehr richtig funktioniert. Laut Aussagen des Verkäufers wurde erst 2 Monate vorher eine Inspektion gemacht. Da hätten diese Mängel allerdings auffallen müssen. Also musste wieder in die Werkstatt und hat die Kupplung für 210€ reparieren lassen. Zu guter letzt meint der KFZ-Meister dann noch, er würde keine Probefahrt machen, da dieses Motorad nicht fahrtüchtig sei. Die Bremsscheiben sowohl vorne als auch hinten sind komplett verschlissen. Dies könne X auch gerne schriftlich bekommen. Diese zu reparieren würde wieder min. 250€ kosten. X ist jetzt natürlich echt sauer und will sein Geld zurück. Der Verkäufer meldet sich allerdings nicht mehr. Zudem gab er auch im Internet ein BJ von 1999 an, im Fahrzeugbrief steht allerdings 1996. Die Anzeige aus dem Internetportal wurde bereits gelöscht. Dummerweise hat X von der Anzeige keinen Screenshot mehr und im Vertrag steht nur 199, aber mehrere Verläufe die zeigen, dass er behauptet das Motorad ist in einem einwandfreien Zustand.
Im Vertrag steht, solange der komplette Betrag nicht gezahlt wurde, bleibt das Motorad Eigentum des VErkäufers. Kann X also vom Vertrag zurücktreten und sein Geld für die Rechnungen wieder bekommen?

X ist zu dem Entschluss gekommen diesen Kerl wegen Betrug anzuzeigen.
würde er damit durchkommen? Kann man diesen Beispielsfall als arglistige Täuschung erkennen oder gäbe es keine Chance da Privatverkauf?

Vielen Dank im Vorraus für eure hilfreichen Antworten.

Hallo!

Auch wenns unwichtig ist, was hat das Motorrad denn gekostet ?

Und hat man nun TÜV oder nicht ?  Denn TÜV hat doch wegen Reifen die HU gar nicht gemacht, also auch die Bremsen nicht angeschaut ? Man hätte also auch mit neuem Reifen keine HU bestanden, oder ?

Wieso lässt man Kupplung reparieren ?  Warum trat man nicht sofort vom Kauf zurück ?

Betrug setzt Vorsatz voraus, also Verkäufer kannte alle Mängel und hatte die Absicht, den Käufer zu schädigen, in dem er ihm wichtige Sachen vorenthielt und so einen höheren Preis erzielen wollte.
Der Beweis ist immer schwierig.

Und hier hat man nicht einmal mehr das Angebot vorliegen !

Aber mit Privatverkauf hat es nichts zu tun. Es geht ja um eine Straftat.

Baujahr 1999 könnte schlicht ein Schreibfehler oder Zahlendreher sein.  Das hätte der Käufer ja sofort prüfen und Verkäufer daraufhin ansprechen können. Und anderen Preis aushandeln, wenn es 3 Jahre älter wäre als ausgeschrieben.

Auch hier finde ich, es haben sich wieder einmal die zwei Richtigen getroffen.
Völlig unbedarfter Käufer ! und mind. unzuverlässiger Verkäufer

MfG
duck313

Insg. 1200€ hat es gekostet. Der Verkäufer hat den TÜV gemacht (ich gehe eben davon aus dass er den TÜV kannte) und wir haben dann nur den reifen wechseln lassen und sind mit dem mängelbericht zu einem TÜV bei uns vor ort und haben nur das rad vorgeführt. wir haben uns natürlich auf den TÜV von ihm verlassen. Der Verkäufer hat sich geweigert das motorad zurückzunehmen. Wir haben ihn direkt nach der ersten Probefahrt darauf hingewiesen dass die kupplung nicht richtig funktioniert. Das hätte eigentlich schon bei der angeblichen Inspektion im November festgestellt werden müssen, genauso wie die Bremsscheiben. Haben ihm geschrieben dass wir diesen bericht gerne mal hätten von der angeblichen inspektion aber der meldet sich nicht mehr … ist er verpflichtet und diesen aufgrund dieses Verdachts auszuhändigen?