Hallo ihr Lieben,
Angenommen es käme zu folgender Situation:
Käufer X kauft ein Motorad. Der Verkäufer stellte es mit TÜV bis 2017 BJ 1999 und ohne weitere Mängel ins Netz. Kurz bevor X zur Abholung zu ihm wollte, schrieb er plötzlich, dass er es zeitlich nicht mehr über den TÜV schaffe, X üsste es also selber machen(X war derweil schon auf dem Weg zum Verkäufer) Da X früher als geplant vor Ort war, fuhr der Verkäufer dann zusammen mit X zum TÜV. Dieser wurde allerdings nicht bestanden da der Vorderreifen gewechselt werden muss. Ok… Da X eben schon die 150 km gefahren ist, hat X es akzeptiert, nichtsahnen dass dieser Reifen über 150€ gekosten würde. Dies sagte X ihm dann, und weigerte sich die restlichen 200€ dafür dann zu zahlen, immerhin wurde das Motorad ja mit TÜV angegeben und jetzt sollte X sich noch um alles selber kümmern. Damit wäre der Verkäufer nicht einverstanden und droht mit einem Anwalt. In der zwischenzeit stellt X fest, dass das Motorad nicht nur Öl verliert, sondern auch die Kupplung nicht mehr richtig funktioniert. Laut Aussagen des Verkäufers wurde erst 2 Monate vorher eine Inspektion gemacht. Da hätten diese Mängel allerdings auffallen müssen. Also musste wieder in die Werkstatt und hat die Kupplung für 210€ reparieren lassen. Zu guter letzt meint der KFZ-Meister dann noch, er würde keine Probefahrt machen, da dieses Motorad nicht fahrtüchtig sei. Die Bremsscheiben sowohl vorne als auch hinten sind komplett verschlissen. Dies könne X auch gerne schriftlich bekommen. Diese zu reparieren würde wieder min. 250€ kosten. X ist jetzt natürlich echt sauer und will sein Geld zurück. Der Verkäufer meldet sich allerdings nicht mehr. Zudem gab er auch im Internet ein BJ von 1999 an, im Fahrzeugbrief steht allerdings 1996. Die Anzeige aus dem Internetportal wurde bereits gelöscht. Dummerweise hat X von der Anzeige keinen Screenshot mehr und im Vertrag steht nur 199, aber mehrere Verläufe die zeigen, dass er behauptet das Motorad ist in einem einwandfreien Zustand.
Im Vertrag steht, solange der komplette Betrag nicht gezahlt wurde, bleibt das Motorad Eigentum des VErkäufers. Kann X also vom Vertrag zurücktreten und sein Geld für die Rechnungen wieder bekommen?
X ist zu dem Entschluss gekommen diesen Kerl wegen Betrug anzuzeigen.
würde er damit durchkommen? Kann man diesen Beispielsfall als arglistige Täuschung erkennen oder gäbe es keine Chance da Privatverkauf?
Vielen Dank im Vorraus für eure hilfreichen Antworten.