Verkehrsrecht Haftpflichtversicherung

Hallo!

Person A hat ein Fahrzeug, welches seit 5 1/2 Jahren stillgelegt ist. Alle Vorarbeiten sind erledigt, nun steht die Komplettabnahme (§ 21 StVZO, wenn ich mich nicht irre) bevor. Das Fahrzeug wurde fachmännisch instandgesetzt u es sollte der Abnahme nichts im Wege stehen. Und jetzt wirds kompliziert: Darf dieses Fahrzeug auf eigener Achse zur DEKRA fahren oder muss es dort hin geschleppt werden? Doppelkarte für Haftpflichtversicherung u Fahrzeugbrief sind in Besitz von Person A u würden bei der Fahrt mitgeführt werden. Die Polizei konnte Person A auf Rückfrage nur mitteilen, dass die Fahrt zur Zulassungsstelle mit der Doppelkarte abgesichert ist u die alten Kennzeichen NICHT angebracht werden dürfen (evtl Vergabe an anderes Fahrzeug). Person A will aber frühs zur Abnahme u direkt nach bestandener Abnahme (Person A ist ein unverbesserlicher Optimist) zur Zulassungsstelle weiterfahren. Gilt das als eine Fahrt (nämlich die zur Zulassungsstelle)?
Andere Frage: Wie weit darf die Fahrt ohne Kennzeichen maximal sein?
Problem: Fahrzeug steht ca 40 km von der eigentlichen Zulassungsstelle entfernt. Die nächste Abnahme wäre 3 km vom jetzigen Standort möglich, dann würde es direkt u ohne Umweg zur Zulassungsstelle weitergehen (eben jene restlichen 37 km). Darf Person A dies tun oder sollte das Fahrzeug zumindest bis zur DEKRA geschleppt werden? Weiterfahren zur Zulassungsstelle ist ja dann im Rahmen dessen, was die StVO/StVZO zulässt (Fahrt zur Zulassungsstelle). Oder sollte Person A es riskieren u die gesamte Strecke (40 km) ohne Kennzeichen zur DEKRA zu fahren u dann gleich gegenüber zur Zulassungsstelle zu gehen?

Wie siehts eigentlich mit den Kurzzeitkennzeichen (die mit dem gelben Streifen an der Seite u geprägtem Ablaufdatum) aus? Was benötigt Person A ausser der Doppelkarte u dem Fzg-Brief für die Kennzeichen? Eine HU-Bescheinigung ist gar nicht mehr vorhanden, Person A will ja erst hinfahren, um die Komplettabnahme vornehmen zu lassen. Eine AU-Bescheinigung ist demnach erst nach bestandener HU vorhanden.

fragende Grüsse sendet

Mutschy

hi nochmal,

mach dich doch auf den 40 km langen weg zur zulassungsstelle (natürlich mit den alten kennzeichen :smile: und biege schon nach 3 kilometern ab - auf den hof der DEKRA, die natürlich zufällig auf dem weg liegt.

wenn du also auf den ersten 3 km angehalten wirst, stell es als fahrt zur DEKRA dar, und wenn es auf der weiterfahrt von der DEKRA zur zul. passiert, dann bist du ja scheints auf der sicheren seite.

was isses denn? star? sperber? oder frau elster :wink:))

lg, pit

hi nochmal,

Hallo, Pit!

mach dich doch auf den 40 km langen weg zur zulassungsstelle
(natürlich mit den alten kennzeichen :smile: und biege schon nach
3 kilometern ab - auf den hof der DEKRA, die natürlich
zufällig auf dem weg liegt.

Naja, das is ne Werkstatt, zu der die DEKRA zwecks Abnahme kommen würde. Muss ich halt nur vorher nen Termin machen.

wenn du also auf den ersten 3 km angehalten wirst, stell es
als fahrt zur DEKRA dar, und wenn es auf der weiterfahrt von
der DEKRA zur zul. passiert, dann bist du ja scheints auf der
sicheren seite.

Ja, hoffen wir´s mal. Mir macht der Weg zur Werkstatt die grössten Sorgen…

was isses denn?

Ein Trabant P 601 L, BJ 88 mit vielen „Extras“.

star?

Der Star hatte nur 49 ccm u damit muss ich net zum TÜV *g*

sperber?

Leider nicht, den würde ich keine 5 Jahre in der Garage lassen :o)

oder frau elster :wink:))

lg, pit

Gruss

Mutschy,
der stolz ist, ein Stück Kulturgut sein Eigen nennen zu können.

Hallo!

Nur dass dann kein Versicherungsschutz gegeben ist - ich würde also sagen, das ist keine gute Idee.

Gruß
Tom

Naja, das is ne Werkstatt, zu der die DEKRA zwecks Abnahme
kommen würde. Muss ich halt nur vorher nen Termin machen.

und wenn schon … die polizei weiß ja nicht, dass du einen termin mit der DEKRA hast :wink:

Ein Trabant P 601 L, BJ 88 mit vielen „Extras“.

ach ja! meiner is auch 88, aber kombi. und ohne extras, nur krasse lackierung.
ja, schön … wieder einer mehr :smile:

Hallo!

Lass Dir vorher bei der Zul.-stelle ein Kennzeichen zuteilen, welches Du dann ungestempelt zur Dekra und zur Zulassungsstelle führen darfst (s.Kleingedrucktes auf der Doppelkarte).

Herrscht denn bei euch Vorführpflicht zum Ereignis der Zulassung?

Ralf

Hallo!

Herrscht denn bei euch Vorführpflicht zum Ereignis der
Zulassung?

Ja, wenn der Bock 5 Jahre gestanden hat, schon.

Ralf

Gruss

Mutschy,
der schon eine andere Lösung hat: von Bekanntem die 3 km über Land zur DEKRA-Abnahme schleppen lassen - von dort aus gehts weiter zur Zulassungsstelle (mit Doppelkarte u Fzg-Brief) u dann wird erstmal der Fahrriemen geschliffen :o))

Hallo,

der schon eine andere Lösung hat: von Bekanntem die 3 km über
Land zur DEKRA-Abnahme schleppen lassen

frag mal im Verkehrsbrett nach - ich meine, daß ein nicht zugelassenes Fahrzeug genausowenig einfach mit einem Seil geschleppt werden darf wie gefahren. Imho muß das auf einen Hänger (mit entsprechendem Führerschein). Und falls es geschleppt wird, muß das auch jemand mit dem passenden Führerschein sein, das ist nämlich keine Ausnahme wegen Pannenhilfe. Früher war das Führerschein Klasse 2, was man da brauchte.
Aber: ianal.
Gruß
Axel

Hi Mutschy,
wie Axel schon geschrieben hat muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs einen LKW-Führerschein besitzen und das zu ziehende Fahrzeug muss angemeldet sein.
Der sicherer Weg wäre den Wagen per Anhänger (kann man billig mieten)oder mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV zu bewegen.
Gruss Sebastian