Vermittlungsgebühren (Makler)

Hallo,
angenommen ein Makler stellt bei immoscout24.de o.ä. eine Eigentumswohnung zum Verkauf rein. Als Provision wird 4% zzgl. MwSt angegeben. Ein Interessent wendet sich daraufhin an ihn und kauft schließlich einige Wochen später die Wohnung. Allerdings hat der Makler es versäumt in einem weiteren Schreiben oder auf dem Exposee nochmal auf die Provisionsgebühren hinzuweisen.
Nach Abschluss des Kaufvertrags behauptet der Kunde, dass er nie etwas von 4% gelesen hätte im Internet und immer von den Ortsüblichen 3% Provision ausgegangen sei. Er unterstellt dem Makler auch, die Provision nachträglich im internet auf 4% erhöht zu haben - da der makler ja täglich das Exposee im Internet abändern konnte.
Deswegen zahlt er auch nur 3%.
Hätte der Makler in diesem Fall Chancen den Differenzbetrag einzuklagen? Die Verhandlungskosten müsste doch auch der Kunde zahlen, wenn der Makler recht bekommen würde, oder?

Würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, wie die Chancen hier für Makler und Käufer stehen.
Danke
Dirk

hi,

ist ein beweisproblem und das kann keiner im forum nachvollziehen. vor gericht wird der makler ggf. rechnungen en masse vorlegen in denen 4% verrechnet sind, dann hast du pech. aber als kläger sollte man schon etwas beweisen können, was man haben will.

aussicht: schlecht!

mfg vom

showbee

hi,

ist ein beweisproblem und das kann keiner im forum
nachvollziehen. vor gericht wird der makler ggf. rechnungen en
masse vorlegen in denen 4% verrechnet sind, dann hast du pech.
aber als kläger sollte man schon etwas beweisen können, was
man haben will.

Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich als Makler genügend Rechnungen mit 4% nachweisen kann hab ich gute Chancen?

aussicht: schlecht!

mfg vom

showbee

Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich als Makler
genügend Rechnungen mit 4% nachweisen kann hab ich gute
Chancen?

hallo,

jep, das sehe ich so. der kunde X hat keine konkreten beweise auf 3%, er hat nur vermutungen. diese vermutungen kann der makler erschüttern indem er auf geschäftliche übung verweist schon seit geraumer zeit bei vergleichbaren objekten 4% zu kassieren. da der kläger die beweislast hat, wird der richter in diesem fall die klage abweisen. das ist meine meinung bei der dürftigen beweislage.

mfg vom

showbee