Hallo,
wenn die Scheidung am 20.03.2002 rechtskräftig war, zu welchem Zeitpunkt verjährt dann der Anspruch auf Vermögensausgleich?
Lt. Aussage der Anwältin 3 Jahre Verjährungsfrist.
Aber dann zum Jahresende d.h. 31.12.2005?
Oder zum 20.03.2005, nach genau 3 Jahren?
Danke schon mal für die Infos.
Gruss
Hardy