Versorgungsausgleich

Kann ein Versorgungsausgleich der vor Jahren bei Scheidung festgelegt wurde, wegen unbilliger Härte jetzt bei EU Rente, angefochten werden? Sie 580 € EU Rente- ER Meister bei großer Firma mit betrieblicher Altersversorgung- noch berufstätig im Schichtbetrieb.

Vielen Dank

Hallo,

Kann ein Versorgungsausgleich der vor Jahren bei Scheidung festgelegt wurde, wegen unbilliger Härte jetzt bei EU Rente, angefochten werden? Sie 580 € EU Rente- ER Meister bei großer Firma mit betrieblicher Altersversorgung- noch berufstätig im Schichtbetrieb.

Was wäre denn die Härte? Danach wäre noch zu klären, wie unbillig sie ist. Der Mann hat einen Ausgleich von der Frau bekommen, woran sie nun zusätzlich zu den Abschlägen bei der EU-Rente zu knapsen hat?
Solch eine Änderung eienr rechtskräftigen Entscheidung ist eigentlich nur, und auf Antrag beim Familiengericht möglich, wenn sich nachträglich die Berechnungsgrundlage ändert. Dieses Nachträglich muss naturgemäß die Ehezeit betreffen. Eine solche Änderung wäre z. B. die jetzt eingeführten zusätzlichen Entgeltpunkte für vor 1992 geborene Kinder. Die werden ja der Frau gutgeschrieben. Beim Versorgungsausglech gab es die noch nicht, also könnte der Mann jetzt theoretisch nachträglich die Hälfte davon verlangen, was seinen ausgleichpflichtigen Anteil senken könnte.
Hier wäre es jedoch denkbar, dass dies aufgrund der Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse grob unbillig wäre.
Also ein Recht auf eine Änderung wegen irgendeiner irgendwie gearteten Unbilligkeit gibt es hier nicht.

Grüße