Vertragserlöschung wegen Nichterfüllung

Hallo ihr Wissenden, wenn man den Stromanbieter wechselt, Vorauskasse zahlt, der Termin der Stromlieferung zum 01.09.2011 nicht eingehalten wird und man dann im Rahmen der Ersatzversorgung eine Rechnung vom Grundversorger bekommt der einen gerade versorgt: ist dieser Vertrag dann nichtig wegen Nichterfüllung, kann man die Vorauskasse zurückferlangen, muss man Kündigen oder ist der Vertrag gar nicht zustande gekommen (der Neuversorger sagte, dass der Netzbetreiber keine Kündigung vom Altversorger bekommen hat)?

Was kann man tun um über 530,-€ Vorauskasse wieder zurück zu bekommen???

Danke den Erleuchteten :wink:

Hallo

soweit ich weiß ist die alleinige Überschreitung des Liefertermins egal ob verbindlich oder unverbindlich kein grund zum Vertragsrücktritt oder gar Nichtigkeit.

normalerweise setzt man die säumigen lieferanten eine angemessene frist… nach derem erfolgosen verstreichen mal dann selbstvornahme, schadenersatz u.ä. fordern kann… falls dem Stormversoger keine Schuld an der juristisch Ausgedrückt „Unmöglichkeit“ der Lieferung trifft gelten die entsprechenden gesetzl. Vorschriften

als erstes gilt aber die bedinugngen im stormvertrag des Anbieters…

Lg Mario

Danke Mario

so wie du das schreibst, geht das eigentl. garnicht. der neue anbieter kann ohne vorherige rücksprache mit dem alten versorger garnicht den strom liefern, wenn nicht deine kündigung bei beiden stromversorgern vorliegt. beim alten versorger liegt sie vor und MUSS diese kündigung deinem neuen anbieter als kopie zuschicken, damit genau das wie beschrieben nicht passiert… und vorkasse zahlt man schon überhaupt nicht. mehr kann ich dazu nicht schreiben, weil einige details fehlen.

Danke, war in der Frage Vorkasse auch mein letzter Fehler

Sorry, das ist Vertragsrecht - was für Juristen. Eigene Erfahrungen habe ich diesbezüglich nicht.

Kaddy

Hallo Dinoman
Ich bin Elektroingenieur und kein Jurist.
Was sagt der säumige Neuversorger denn selbst dazu warum die Verspätung entsteht?
Was steht in den AGBs drin, die ja von Dir anerkannt sind?
Besteht beim Neuversorger das Risiko einer Insolvenz? Dann die AGB-gerechte außerordentliche Kündigung schreiben und Rückfordern. Was im Zweifel das Geld auch nicht wiederbringt. Geschäft / Marktwirtschaft ist halt nur zum Geld einnehmen, nicht zum gute-Produkte-liefern.

Rudi Seibt

Hallo ihr Wissenden, wenn man den Stromanbieter wechselt,
Vorauskasse zahlt, …

Hallo,

ich kann eigentlich nur technische Fragen beantworten. Bei dieser Frage geht es um rein rechtliche Belange. Da würde ich eher einen Juristen fragen.

MfG
Jörg Rehrmann

Hallo,

also ob ich zu den Erleuchteten zähle, kann ich nicht sagen :wink:

Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn beide Partner über die vereinbarten Leistungen überein gekommen sind. Durch deine Vorkasse hast du den Vertrag akzeptiert (oder schon vorher, wenn du einen Vertrag unterzeichnet hast). Wenn der Leistungstermin nicht eingehalten wird, liegt eine Vertragsstörung vor. Normalerweise musst du dann den Vertragspartner in Verzug setzen und eine Nachfrist setzen. Erst wenn diese nicht eingehalten wird, kannst du i.d.R. vom Vertrag zurück treten. Dann kannst du auch erst die Vorkasse zurück fordern.
Ob jetzt ein Netzbetreiber eine gesonderte Kündigung seitens des Altbetreibers benötigt, kann ich nicht sagen. Im Normalfall sollte die Lieferung unabhängig von dem, was der Vorbetreiber macht, zum Stichtag erfolgen.
Wenn du den Altbetreiber weiterhin nutzen willst, solltest du eine Auflösung mit dem neuen Betreiber vereinbaren - die Vorauszahlung wird dir dann natürlich zurück gezahlt. Solltest du wechseln wollen - wie urspr. gedacht - solltest du vom Altbetreiber eine Kündigung verlangen, die du dann dem Neuen vorlegen kannst. Ab dem dort genannten Datum, beginnt dann der Neuvertrag.

Soweit meine Kenntnisse.

Viel Erfolg und alles Gute!

Gruß, TT

Hallo,

Was und wer ist der günstige Anbieter? Die TelDaFax, die ist Pleite und alle Zahlungen offensichtlich futsch! Also, erst einmal „Butter bei die Fische“, dann kann ich sachlicher antworten.
MfG
PB

Wenn im Vertrag nichts anderes Vereinbart wurde für solche Fälle, dann wurde der Vertrag nicht erfüllt und entsprechend muss der Stromanbieter das Geld zurückzahlen e.t.c.

Kennen Sie die AGB`s des „neuen“ Stromversorgers, bei welchem Sie Vorkasse geleistet haben? Ich wette, dass dort geregelt ist, wenn aus irgendwelchen Gründen die Versorgung zu einem Zeitpunkt nicht möglich ist, der früheste mögliche Zeitpunkt als Versorgungsleistung gilt. Ich würde so vorgehen, dass ich dem Stromversorger eine Frist setze…z.B. 01.10.2011…und deutlich darauf hinweise, dass bei Nichteinhaltung, Sie fristlos kündigen werden. Im Regelfall ist die juristische Abteilung eines Stromversorgers jedoch außerodentlich gut.

Hallo,

der Vertrag wurde nicht erfüllt, das ist Fakt. Dann muss auch die geleistete Zahlung wieder rausgerückt werden. Wenn sich der neue Anbieter weigert oder windet würde ich da auch nicht lange fackeln, sondern gleich mit dem Anwalt winken…Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt, sonst bleibt von der Vorkasse auch nicht mehr viel übrig.

Gruß,

twilight666

Danke für die Hilfe:
der Anbieter ist Flexstrom, wurde in verschiedenen Foren als sehr günstig und seriös beschrieben, bei anderen verrissen. Der Lieferbeginn sollte 01.09.2011 beginnen. Mein Anruf ergab: der Netzanbieter reagiert nicht auf die Umstellung - so dass wir nicht liefern können. Soll ich hier mit Fristsetzung (14 Tage) und dann mit Anwalt vorgehen? Danke

Hallo,
das TelDaFax nicht mehr reagiert ist doch klar!
Sie müssten auch längst bei dem Hauptversorger, Grundversorger, zB. der VEW oder RWE o.ä. gelandet und von dort versorgt und berechnet worden sein. Haben Sie denn da keine Unterlagen bekommen? Ich wurde im August bereits mit einer Rechnung von der RWE bedacht. Sie müssen der Firma Flextrom auch die neuen Daten angeben und nicht die von TelDaFax, sonst wird das nichts!

Übrigens: Die Flexstrom ist zwar im ersten Jahr durch die Kundennachlässe, evtl. noch im zweiten Jahr günstig, dann aber ist diese Firma zu teuer, da gibt es günstigere Firmen. Suchen müssen Sie in Ihrem Umkreis aber schon selbst. Ich z.B. bin von TelDaFax über REW dort sofort wieder gekündigt zu „Strom von Nebenan“ gewechselt, und zwar zum 01.09.2011, problemlos.
Beeilen Sie sich, den einen Monat haben Sie bestimmt Kündigungsfrist. Wenn Sie zum 1.11.2011 neu beliefert werden wollen, dann ist bereits höchste Eisenbahn! Sie können natürlich immer nach Ablauf von einem oder zwei Jahren wechseln, um die Nachlässe zu kassieren. Mir ist das aber zu tressig.
MfG

PB

Hallo,
Habe genau das selbe Propbem. Im Dezember Wechsel nach Löwenzahn, für ein halbes Jahr geleistet, selbst gekündigt, Bestätigung vom EWR erhalten, dann von Löwenzahn die Bestätigung, dass Dieser beim Grundversorger die Bestätigung einhole um ab 1.2.12 Szrom zu liefern. Im März schreiben vom EWR erhalten, dass ich jetzt über EWR grundversorgt werde, da von Löwenzahn keine Anfrage vorläge. Wie sich herausstellte ist Löwenzahn ein Ableger von Flexstrom. Dort nachgefragt hieß es angeblich, dass das EWR auf 3 SchriftlichevAnfragen nicht geanwortet haben soll. Laut EWR liegt aberkeine Anfrage von Löwenzahn vor und ein Wechsel frühestens ab 1.5.2012 möglich sei. kosten für drei Monate Grundversorgung: ca. 370 EURO.
Diese muss von
Löwenzahn ünbernommen werden! Die Frage ist jedoch, wie?
Eventuell durch Kürzung bei der 2. Rate?