Angenommen, ein Vertragspartner eines Telekommunikationsunternehmens habe in seinem Versorgungsvertrag (Internetzugang und TV) eine garantierte Versorgungsleistung von 97,5% über das Jahr. Tritt nun eine Störung ein, die in Dauer den 10. Tag erreicht und überschreitet wird diese garantierte Versorgungsleistung unterschritten.
Geht man des Weiteren davon aus, dass seitens Anbieter keine für den Vertragsnehmer erkennbaren Schritte oder Ankündigungen zur Schadensbehebung unternommen werden (nach 14 Tagen keine Besserung in Sicht), welche Rechte (Schadensersatz: Welcher Umfang? Sonderkündigungsrecht: In welchem Zeitraum? Dann auch noch nach Wiederherstellung im folgenden Zeitraum? Frist?) und welche Pflichten stellen sich den Vertragspartnern?
Angenommen dem Kunden wird dadurch im Vergleich zum normalen Alltagsablauf eine erhöhte Belastung in Form von Briefaufkommen, Handytelefonaten, Fahrt-Wegen zur Hausbank da Onlinebanking nicht funktioniert durch Ausfall des Internetanschlusses, Wegfal des Zugangs zum gebuchten Internet-TV-Portal, Sonstige Schäden durch Unfähigkeit über das Internet zu kommunizieren (Ebay-Käufe werden angemahnt etc) zukommen: Was davon ist durch einen Schadensersatz zu regeln, was muss hingenmmen werden?
Müsste dieser Kunde im Vorfeld den Schadensersatz vollumfänglich darlegen und mit Fristsetzung ankündigen?
Danke für Kommentare und Gruß
Bert