Vertragsschließung bei Domain/Webspace Miete

Hallo,

ich schildere euch nun ein Problem zum Thema Vertragsschließung bei der Miete von Domains inklusive Webspace über das Internet und das zugehörige Wiederrufsrecht.

Eine Person A hat bei der Firma X eine Domain inkl. Webspace für ein Jahr über die Firmenhomepage abgeschlossen. Dazu musste lediglich der Name, die Adresse, Tel, Mail und die gewünschte Domain angegeben werden. Außerdem musste Person A bestätigen, dass sie auf eine zweiwöchige Kündigungsfrist verzichtet sowie dass die Vertragsmindestlaufzeit 1 Jahr beträgt. Nach Abschicken dieser Daten kommt der Vertrag laut Firma X sofort zustande, wenn sie ihn akzeptiert.
Anschließend schickte die Firma X eine Bestätigungsmail an Person A, akzeptierte also.

Daraufhin schickte Person A jedoch unmittelbar eine E-Mail, in der sie sagte, dass sie die Bedingungen nicht akzeptiert, also sofort kündigt und den Vertrag nicht anerkennt. Daraufhin kam keine Antwort. Person A hat erst jetzt gelesen, dass Firma A Kündigungen nur in Fax oder Brief Form akzeptiert. Person A hat das Angebot der Firma X, also die Domain und den Webspace nicht genutzt.
Nun, nach fast einem Jahr, hat Firma X die Rechnung des Jahresbeitrags per E-Mail geschickt.

Hat Person A noch eine Chance nicht zahlen zu müssen? Waren die Bedingungen, die zum Vertragsschluss von Firma X gestellt wurden, rechtens?

Wie alt hätte Person A bei Vertragsabschluss mind. sein müssen, damit ein solcher Vertrag hätte zustande kommen können?

Wenn der Vertrag so rechtens ist, könnte doch praktisch jede Person Y für eine Person Z den Vertrag der Firma X abschließen, indem sie die Daten von Person Z angibt?

Vielen Dank unf Gruß
Julian

Eine Person A hat bei der Firma X eine Domain inkl. Webspace
für ein Jahr über die Firmenhomepage abgeschlossen. Dazu
musste lediglich der Name, die Adresse, Tel, Mail und die
gewünschte Domain angegeben werden. Außerdem musste Person A
bestätigen, dass sie auf eine zweiwöchige Kündigungsfrist
verzichtet sowie dass die Vertragsmindestlaufzeit 1 Jahr
beträgt. Nach Abschicken dieser Daten kommt der Vertrag laut
Firma X sofort zustande, wenn sie ihn akzeptiert.
Anschließend schickte die Firma X eine Bestätigungsmail an
Person A, akzeptierte also.

Daraufhin schickte Person A jedoch unmittelbar eine E-Mail, in
der sie sagte, dass sie die Bedingungen nicht akzeptiert, also
sofort kündigt und den Vertrag nicht anerkennt. Daraufhin kam
keine Antwort. Person A hat erst jetzt gelesen, dass Firma A
Kündigungen nur in Fax oder Brief Form akzeptiert.

Üblich und gut so - ansonsten könnte beispielsweise jeder leicht die Domain wer-weiss-was.de kündigen.

Person A
hat das Angebot der Firma X, also die Domain und den Webspace
nicht genutzt.

unwichtig…

Nun, nach fast einem Jahr, hat Firma X die Rechnung des
Jahresbeitrags per E-Mail geschickt.
Hat Person A noch eine Chance nicht zahlen zu müssen?

nö. Domainbestellung ist aus meiner Sicht ein Vorgang wie beispielsweise der Druck von Fotoabzügen - Individualanfertigung für den Besteller. Da kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, was hier getan wurde.

Wenn der Vertrag so rechtens ist, könnte doch praktisch jede
Person Y für eine Person Z den Vertrag der Firma X
abschließen, indem sie die Daten von Person Z angibt?

Ja, theoretisch. Man kann auch jemanden ermorden, das wäre aber auch eine Straftat genau wie hinterher zu sagen „hey, ich hab das nie bestellt - da hat jemand meine Daten genutzt.“

Du bist nicht zufällig aus Meinheim?

Wenn der Vertrag so rechtens ist, könnte doch praktisch jede
Person Y für eine Person Z den Vertrag der Firma X
abschließen, indem sie die Daten von Person Z angibt?

Ja, theoretisch. Man kann auch jemanden ermorden, das wäre
aber auch eine Straftat genau wie hinterher zu sagen „hey, ich
hab das nie bestellt - da hat jemand meine Daten genutzt.“

Du bist nicht zufällig aus Meinheim?

Hallo,
danke für die Antwort. Nein, bin ich nicht…

Hat noch wer eine Antwort auf die Altersfrage?

Gruß
Julian

Hallo,

nur für alle, die das hier später mal im Archiv nachlesen:

BGB: §107, §108 besagen, dass Minderjährige solche Verträge nur mit Zustimmung der rechtlichen Vertreter abschließen kann.

Gruß
Julian

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