Hallo www-Forum,
mich würde mal das Vetragsverhältnis bei einer Ratenkaufvereinbarung interessieren. Daher mal folgende Annahme:
Person A kauft im Internet bei Firma A und wählt als Zahlungsart ein Ratenkauf über Firma B. Firma B teilt Person A einen Monat (und einer Mahnung von Firma A) später mit, dass wegen mangelnder Bonität eine Ratenkaufvereinbarung nicht geschlossen werden kann. Person A teilt dies Firma A mit. Um dennoch an das Kaufobjekt zu kommen, bittet Person A Firma A darum, den Kauf auf den Ehepartner, Person B, umschreiben zu lassen und einen Ratenkauf über Firma B zumindest bei Person B realisieren zu können.
Aber auch bei Person B gibt es 3 Wochen (wichtig, weil Widerrufsrecht von 14 Tage durch verzögerte Bearbeitung von Firma B überschritten) nach Rechnungsumschreibung eine Absage bzgl. der Ratenkaufvereinbarung. Nun bekommt Person B von einem von Firma A beauftragten Inkassounternehmen eine Forderung über den Kaufbetrag.
Nun die Frage:
-
Ist trotz nicht realisierbarer Ratenkaufvereinbarung überhaupt ein Vertragsverhältnis zwischen der Person A oder B mit Firma A zustande gekommen?
-
Kann das Inkassounternehmen überhaupt Person B anschreiben? Schließlich wurde Person B nie angemahnt, nur Person A, aber durch die Rechnungs/Bestellungsumschreibung ist meiner Ansicht nach ein neues Vertragsverhältnis zustande gekommen.
Wer kennt sich im Vertragsrecht aus?
vielen Dank für Infos
Gruß
Seth