Vertragsverhältnis bei Ratenkaufvereinbarung

Hallo www-Forum,

mich würde mal das Vetragsverhältnis bei einer Ratenkaufvereinbarung interessieren. Daher mal folgende Annahme:

Person A kauft im Internet bei Firma A und wählt als Zahlungsart ein Ratenkauf über Firma B. Firma B teilt Person A einen Monat (und einer Mahnung von Firma A) später mit, dass wegen mangelnder Bonität eine Ratenkaufvereinbarung nicht geschlossen werden kann. Person A teilt dies Firma A mit. Um dennoch an das Kaufobjekt zu kommen, bittet Person A Firma A darum, den Kauf auf den Ehepartner, Person B, umschreiben zu lassen und einen Ratenkauf über Firma B zumindest bei Person B realisieren zu können.

Aber auch bei Person B gibt es 3 Wochen (wichtig, weil Widerrufsrecht von 14 Tage durch verzögerte Bearbeitung von Firma B überschritten) nach Rechnungsumschreibung eine Absage bzgl. der Ratenkaufvereinbarung. Nun bekommt Person B von einem von Firma A beauftragten Inkassounternehmen eine Forderung über den Kaufbetrag.

Nun die Frage:

  1. Ist trotz nicht realisierbarer Ratenkaufvereinbarung überhaupt ein Vertragsverhältnis zwischen der Person A oder B mit Firma A zustande gekommen?

  2. Kann das Inkassounternehmen überhaupt Person B anschreiben? Schließlich wurde Person B nie angemahnt, nur Person A, aber durch die Rechnungs/Bestellungsumschreibung ist meiner Ansicht nach ein neues Vertragsverhältnis zustande gekommen.

Wer kennt sich im Vertragsrecht aus?

vielen Dank für Infos

Gruß
Seth

  1. Ist trotz nicht realisierbarer Ratenkaufvereinbarung
    überhaupt ein Vertragsverhältnis zwischen der Person A oder B
    mit Firma A zustande gekommen?

Insofern im Vertrag nichts anderes vereinbart, Nein!

  1. Kann das Inkassounternehmen überhaupt Person B anschreiben?
    Schließlich wurde Person B nie angemahnt,

Sowas wie Mahnungspflicht gibt es nicht mehr!

nur Person A, aber
durch die Rechnungs/Bestellungsumschreibung ist meiner Ansicht
nach ein neues Vertragsverhältnis zustande gekommen.

Es zählt was im Vetrag steht und geltendem Recht nicht wiederspricht. Auch die Frage ob ein neuer Vertrag entstanden ist durch Person B, ist nur zu bewerten wenn man weiß ob es entsprechende Klauseln im Bezug auf dessen Übertragbarkeit im Vertrag gibt.

Hallo und guten Morgen,

das Inkassounternehmen hat keine Forderung einzufordern, da der Käufer zunächst durch Mahnung des Verkäufers in Verzug gesetzt werden muss - bei Person B scheint dies nicht erfolgt zu sein. Davon ab, ist der Vertrag nichtig geworden, da der Verkäufer sich einer eigenen Klausel zur nachträglichen Vertragsablehnung bedient hat. Da die Bonität der Käufer offenbar nicht ausreichend waren, hat der Kreditgeber den Vertragsabschluss abgelehnt. Weil diese Zahlmethode allerdings vertraglicher Bestandteil war, kann der Verkäufer - sofern keine anders lautenden Klauseln im Kaufvertrag, bzw. in AGB, formuliert - nicht nachträglich auf eine andere Zahlmethode drängen. Der Vertrag ist deshalb aufgehoben worden.

Viele Grüße,
TT

Hallo,

in beiden Fällen ist doch doch die Absage des Vertragspartners, kein Vertragsverhältnis zustande gekommen. Insofern hat auch das Inkassounternehmen keine Anspruchsgrundlage für ihre Forderung.

Offenbar sind das Gauner.

Gruß Pieter

Hallo,
also Person A hat nicht gekauft, sondern die Ehefrau, also die Person B.
Beide haben aber keinen Kredit bewilligt bekommen.

Jetzt meine Frage, wurde die bestellte Ware (was auch immer) geliefert?
Hat also A oder B die Ware erhalten?

Wenn ja, hat die Firma A auch eine Forderung gegen den Empfänger.

Also, ich muss schon genau wissen, was wann wer bekommen hat und mit wem ist nun ein Vertrag über die bestellte Ware zustande gekommen.
mfg
PB

Hallo Herr Bötticher,

zunächst vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Nun zu der Beantwortung Ihrer Frage:

Weder Person A noch Person B haben Ware erhalten. Bedingung für eine Lieferung war eine Anzahlung. Diese wurde aber aufgrund der nicht zustande gekommenen Ratenkaufvereinbarung auch nicht gezahlt. Folglich also auch keine Warenlieferung.

mfg.

Seth

Sorry Seth,

das klingt alles sehr kompliziert, sodaß ich da auch nicht 100% drauf antworten kann, ohne mich tiefer einzulesen (leider fehlt mir in den nächsten Wochen die Zeit, da ich mitten im Studium bin)
Aber: meines Erachtens hat sich Person A sogar strafbar gemacht, da ihm im Vorfeld bekannt sein mußte, daß der Ehepartner ebenfalls nicht liquide ist…
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe…
Wurde die Sache jemals geliefert? Wenn ja, wird die Firma auf ihren Kosten sitzenbleiben, denn bei beiden ist ja nix zu holen ;-( selbst nciht dann, wenn man das einklagen würde…