Verwaltungsrecht von heute über DDR-Recht?

Hi Freunde des Rechts,
unter Burch diverser DDR-Rechtsvorschriften, einschließlich Men-
schenrechten, u.a.Art.17(1)(2)Allg.Erkl.d.Menschenrechte der UN
wurde gegen meine Eltern vorgegangen, wodurch ein Anspruch auf
Ersatz des Schadens nach §17 StPO-DDR enstand.
Nunmehr will man heute nichts davon wissen und wendet trotz lük-
kenloser Abdeckung der Taten durch DDR-Recht und Gesetz ein nach
der Wiedervereinigung geschaffenes Verwaltungsgesetz der BRD an,
das mich als Erben wesentlich schlechter stellt.
Muß ich mich dem nachträglichen und schlechteren gesetzlichen Re-
gelungen unterwerfen, oder gilt neben dem Rückwirkungsverbot auch
der Grundsatz der Meistbegünstigung?
Chris

Hi,
so richtig helfen kann ich dir bei deiner Frage leider nicht, aber folgendes:
Ich habe neulich im Fernsehen einen Film über Zwangsadoptionen in der DDR gesehen. Dort wurde gesagt, dass diese nach dem damaligen DDR-Recht legal waren und man deshalb heute niemanden dafür zur Verantwortung ziehen kann. Sinngemäß wurde da gesagt, dass bei der Wiedervereinigung alle DDR-Gesetze als korrekt anerkannt wurden, außer das mit den Mauerschüssen, weswegen dafür heute noch Menschen vor Gericht gestellt werden können.
Also müsste das doch bedeuten, dass alles, was nach damaligem DDR-Recht legal war, auch heute noch legal ist (rückwirkend gesehen; ich hoffe, ich drücke mich einigermaßen klar aus). Vielleicht hilft das irgendwie weiter.

Gruß
K.

Hi KFS,
vielen Dank für den Hinweis.Im Einigungsvertrag ist nur die Fort-geltung des DDR-Rechts vorgesehen, das den Rechtsgrundsätzen
der Bundesrepublik entspricht. Wenn also Kinder von Oppositionel-
len weggenommen werden, dürfte das nicht diesen Rechtsgrundsät-zen, geschweige den Menschenrechten, die auch in der DDR Gültig-
keit hatten, entsprochen haben.
Chris

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