Hallo,
ich habe 2 generelle Fragen zu einer Zeugenaussage:
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Wenn man gegenüber der Polizei eine Aussage machen soll, kann man ja generell die Aussage verweigern, oder? Nur der Staatsanwaltschaft gegenüber muss man aussagen, abgesehen von sehr eingeschränkten Gründen (Verwandschaft mit Betroffenden, sich selbst belasten, …). Habe ich dies richtig verstanden?
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Sofern man gegenüber der Polizei im ersten Schritt die Aussage verweigert, kann man dann trotzdem noch nachträglich eine Aussage machen? Oder ist dies nicht möglich bzw. diese nicht mehr gültig?
Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße,
Andi