Hallöle!
Folgende Frage zu einem hypothetischen Fall beschäftigt mich:
aufgrund bestimmter Vorkommnisse überwacht jemand mit einer VIdeokamera sein geparktes Auto. Dieses steht vor seinem EFH auf öffentlicher Straße; zwischen Auto und Grundstück verläuft auch noch ein öffentlicher Gehweg.
Darf er ja nicht, weil er jeden Passanten filmt.
- Kann er grundsätzlich angezeigt und / oder rechtlich belangt werden? Oder schlimmstenfalls nur aufgefordert werden, dies zu unterlassen?
Derjenige ist ja nicht dumm und die Kamera ist als solche nicht erkennbar. Nun zerkratzt ihm jemand anders böswillig das Auto.
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Kann / darf er etwas mit der Videoaufnahme unternehmen / beweisen?
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Wie sähe es aus, wenn er den Vorfall „zufällig“ manuell gefilmt hätte (zufäliig aus Fenster gesehen, verdächtige Person, Kamera immer griffbereit)?
Danke für eure Anworten!