Hallo liebe Wissenden,
ich habe gerade einen Knoten im Hirn und bräuchte jemanden, der mir hilft ihn zu lösen…
Und zwar ist mein Problem folgendes:
In einem Rechtsstreit steht auf der Beklagtenseite eine GbR.
Nach Rechtshängigkeit der Klage aber vor dem Urteil hat sich die GbR nun aufgelöst.
Grundsätzlich gilt ja, die Liquidation hat keine Auswirkung auf die prozessuale Stellung der GbR, insbesondere entfällt nicht die Parteifähigkeit, da die sich in der Liquidation befindliche GbR mit der vorher handelnden GbR identisch ist.
Nun steht aber im Gesellschaftsvertrag, dass bei Auflösung der GbR das Gesellschaftsvermögen ohne Liqiudation auf den letzten (verbleibenden) Gesellschafter übergeht.
Dann läge doch eine Vollbeendigung der GbR vor, womit dann die Parteifähigkeit enfallen würde. Oder?
Wenn ja, ist das zulässig? Damit würde dem Kläger die GbR als Schuldnerin nicht mehr zur Verfügung stehen, er kann nur noch die Gesellschafter verklagen…?
Vielen Dank im Voraus,
LG Jay