Hallo zusammen
Ein Kollege von mir möchte zum 30.09.01 kündigen. Er war über 2 Jahre in der Firma. Unser Arbeitgeber ist allerdings nicht bereit, ihm den vollen Jahresurlaub zu gewähren. Er möchte nur 9/12 des Jahresurlaubs gewähren
Nun steht jedoch im Bundesurlaubsgesetz:
§4: Wartezeit.
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Mein Kollege hat seine Wartezeit also erfüllt.
Weiter steht im Bundesurlaubsgesetz:
§5. Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Da mein Kollege jedoch in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres die Firma verlassen möchte, gilt die Einschränkung aus §5 nicht, woraus sich ergibt (§4), dass mein Kollege Anspruch auf seinen vollen Jahresurlaub hat.
Im Arbeitsvertrag steht zwar drin, dass bei Kündigung nur 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat gewährt wird, aber diese Klausel dürfte nichtig sein (Günstigkeitsprinzip), da sie sich über das Gesetz hinwegsetzt.
Mich würde interessieren, ob ich mit meiner Argumentation richtig liege und ob es im Netz irgendwelche Urteile dazu gibt, damit wir unseren Chef überzeugen können …
Viele Grüße
Stefan.