Hallo liebe Experten,
mich interessiert ob man jemanden nach §127 STPO (und BGB) Festnehmen könnte, auch wenn man zu dieser Person erst fahren müsste, weil er die Straftat übers Internet verübt hat? „Auf frischer Tat“(eine Vorrausetzung zur jedermanns-Festnahme) heist meines Wissens nach, dass die Festnahme in direktem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Tat bzw. des Tatortes stehen muss. Aber was ist der Tatort im Internet? Und wann endet die zeitliche Frist?
Beispiel:
Personen X und Y unterhalten sich im Chat. Sie benutzen Pseudonyme und die Identität ist ihnen gegenseitig unbekannt. Nun schickt X (der Täter) Y im Chat zB Beleidigungen oder Sogar Kinderpornografisches Material (letzteres habe ich gerade im TV gesehen, was auch der Auslöser für meine Frage war), außerdem Verabreden sich Y und X zum Treffen. Dürfte Y bei diesem Treffen X festnehmen?