Guten Tag,
wenn jemand ein Grundstück besitzt auf den ein Haus steht, dieses Haus aber nicht mehr bewohnt wird, muss man dann trotzdem noch Grundsteuer zahlen???
Hallo,
wenn jemand ein Grundstück besitzt auf den ein Haus steht,
dieses Haus aber nicht mehr bewohnt wird, muss man dann
trotzdem noch Grundsteuer zahlen???
Gegenfrage: Heißt es Haussteuer, Bewohnteshaussteuer oder Grundsteuer?
Gruß,
Christian
Hallo,
ein Blick ins Gesetz , z.B. hier :
http://www.lgnapp.niedersachsen.de/vkv/allgemein/ges…
zeigt, dass nur das Ausziehen für eine Steuerbefreiung nicht reicht.
Grüße
Heike
Hallo,
sorry Christian, aber heisst es nicht auch so schön: es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
An den Fragensteller (der eben nicht immer der Experte sein muss) klar muss man Grundsteuer zahlen, bewohnt oder nicht. Eigentum verpflichtet.
Nix für ungut.
T.
Hallöchen,
sorry Christian, aber heisst es nicht auch so schön: es gibt
keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
ich kenne den Spruch auch in einer anderen Variante, aber wir wollen es an dieser Stelle nicht zu weit treiben.
An den Fragensteller (der eben nicht immer der Experte sein
muss) klar muss man Grundsteuer zahlen, bewohnt oder nicht.
Experte hin oder her: Mit ein bißchen überlegen hätte man das auch aus dem Begriff ableiten können.
Eigentum verpflichtet.
Das damit nun wahrlich nichts zu tun.
Gruß,
Christian
Hallo, Dieter,
strittig ist z.Zt., ob für selbstgenutztes Wohneigentum Grundsteuer zulässig ist. (Beim BVerfG sind m.W. derzeit zwei Verfahren anhängig.)
Wir haben gegen den Grundsteuerbescheid 2006 vorsorglich Widerspruch eingelegt und eine Neufestsetzung des Grundsteuermessbescheides beantragt.
Siehe http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/G…
Grüße
Eckard
Super-TIPP
Hallo,
na sieh an, was gelernt. Vielen Dank für den Tipp. Auch wir zahlen brav Jahr für Jahr…
Gruss
T.
Servus Eckard et.al.,
zu dem zitierten anhängigen Verfahren will ein Krefelder Fachanwalt für Steuerrecht noch nachlegen und nicht bloß für selbstgenutztes Wohneigentum die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Frage stellen. Er argumentiert mit dem Gleichheitsgrundsatz, der es seiner Meinung nach ausschließt, besondere Formen des Vermögens zu besteuern, andere aber nicht.
Sein erster Anlauf ist am 23.1.2006 vom VG Düsseldorf ohne Zulassung der Berufung abgewiesen worden.
(nach NWB 6/2006)
Schöne Grüße
MM
Sorry, aber ich weiss jetzt immer noch nicht ob der Eigentümer Grundsteuer zahlen muss wenn das Haus nicht mehr bewohnt wird.
Christian schrieb:
Gegenfrage: Heißt es Haussteuer, Bewohnteshaussteuer oder Grundsteuer?
Ja, der Grund wird besteuert, und nicht das Haus. Wieso muss man dann für ein Grundstück keine Steuer zahlen wenn das Grundstück nicht bebaut ist???
Hallo,
Christian schrieb:
Gegenfrage: Heißt es Haussteuer, Bewohnteshaussteuer oder
Grundsteuer?Ja, der Grund wird besteuert, und nicht das Haus. Wieso muss
man dann für ein Grundstück keine Steuer zahlen wenn das
Grundstück nicht bebaut ist???
wie kommst Du darauf, daß das so ist? Natürlich wird Grundsteuer auch auf unbebaute Grundstücke erhoben.
Gruß,
Christian
Hallo,
wie kommst Du darauf, daß das so ist? Natürlich wird
Grundsteuer auch auf unbebaute Grundstücke erhoben.
Merkwürdig, ich zahle nur Gewässerabgabe )
hebe den Grundsteuerbescheid hier in der Hand
Gruß,
Wilfried
Servus Wilfried,
Merkwürdig, ich zahle nur Gewässerabgabe )
hebe den Grundsteuerbescheid hier in der Hand
bist Du sicher, daß Du nicht Besitzer eines Friedhofs, eines Deiches oder eines Unicampus bist?
Die übrigen Steuerbefreiungen findet man in § 4 GrStG. Viele sind es nicht, unbebaute Grundstücke zählen jedenfalls nicht dazu.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM,
ja, da bin ich mir sehr sicher. § 4 GrStG habe ich nicht vorliegen.
Da ich an dem Bescheid nichts auszusetzen habe, sah ich bisher keine
Veranlassung, mich da Sachkundig zu machen. An einen Fehler der
Behörde glaube ich allerdings auch nicht.
Das Grundstück darf übrigens auch bebaut werden. Dann dürfte
allerdings (vermute ich jetzt mal) Grundsteuer fällig werden.
Habe den „Bescheid über Grundbesitz- und sonstige Abgaben für das
Jahr 2006“ jetzt extra wieder aus der Akte hervorgekramt.
Da steht dann unter obigem Titel
- für das Grundstück : STÜCKLAND/BAULAND
- Einheitswert-Nr. : (bleibt geheim)
- Objektbeschreibung : (bleibt geheim)
Für das vorbezeichnete Grundstück werden Steuern, Gebühren und/oder
sonstige Abgaben für das Jahr 2006 in Höhe von insgesamt XX,XX EURO
festgesetzt und zur Zahlung angefordert.
Der Gesamtbetrag teilt sich auf nachfolgende Abgabearten auf :
Grundsteuer ................. : 0,00 EURO
Klärschlammentsorgung ....... : 0,00 EURO
Abfallbeseitigungsgebühren .. : 0,00 EURO
Gewässerunterhaltung ........ : X,xx EURO
dann anschließend die Fälligkeiten, Kto.-Nr., Einzelaufschlüsselung
der Betragsarten, Erläuterungen sowie Rechtsgrundlagen.
Bei Bedarf kann ich auch eine Kopie senden.
Es gibt eben nichts, was es nicht gibt.
Gruß
Wilfried
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Natürlich ist die Grundsteuer von der Nutzung des Grundstücks abhängig!
z.B.
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3081407_N968…
also um die Gegenfrage zu beantworten: …Haussteuer kommt der Sache wirklich näher:wink:
Ein 1000 qm Grundstück mit 50 Eigentumswohnungen bebaut,(jede einzelne ist übrigens grundsteuerpflichtig), bringt x-mal mehr als das gleichgroße Nachbargrundstück , das als Lagerfläche genutzt wird.
Gruß n.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gegenfrage: Heißt es Haussteuer, Bewohnteshaussteuer oder
Grundsteuer?Gruß,
ChristianNatürlich ist die Grundsteuer von der Nutzung des Grundstücks
abhängig!
Hat niemand bestritten.
Ein 1000 qm Grundstück mit 50 Eigentumswohnungen bebaut,(jede
einzelne ist übrigens grundsteuerpflichtig), bringt x-mal mehr
als das gleichgroße Nachbargrundstück , das als Lagerfläche
genutzt wird.
Hat auch niemand bestritten.
Gruß,
Christian