Wann verjähren Arzt-Rechnungen?

Nach wievielen Jahren verjähren Arztrechnungen?
Welcher Zeitpunkt ist dabei maßgeblich, der der Behandlung oder das Rechnungsdatum?
Konkret: Behandlung im März 2005, Rechnung vom Februar 2006. Wann verjährt diese Forderung?

Danke
Eismann

Also erstens Schulden verjähren nie.
Das heisst auch wenn diese Forderung schon einige Jahre zurückliegt ist diese denn och aktuell und muss so oder so irgenwann beglichen werden.
Und wie ja bekannt is werden Schulden die man nicht bezahlt oder nichz bezahlen kann nicht weniger sondern immer mehr.

Es ist also sinnvoll sich zu überlegen wie man diese begleichen kann anstatt zu erfahren wann diese verjähren.
Hilfestellungen dazu findet man bei jedem Schuldenberater.
Die können fast in jedem Fall weiterhelfen.

Mfg
Hollick1

Hi,

Rechnung verjährt erst 3 Jahre nach Rechnungsstellung nach dem darauf folgenden 31.12. Ist also die Arztrechnung aus dem Jahr 2006, dann verjährt sie erst am 31.12.2009 und ist somit am 01.01.2010 verjährt. Selbst wenn Dir die Rechnung nicht zugegangen ist, ist zwar grundsätzlich der Arzt nachweispflichtig, dass Dir die Rechnung zugestellt wurde (Einschreiben/Rückschreiben beispielsweise). Da hier jedoch die Verjährungsfrist sowieso noch nicht abgelaufen ist, steht er sowieso noch in der Zahlungspflicht. Er wirst also nicht um eine Zahlung herumkommen.
Bis dahin kann durch Mahnverfahren, Inkassobüros und Klage vor Gericht die Rechnung noch auf das 10-fache anwachsen.

Grundsatz:
Nur zahlen schafft Frieden.

Dr. Eisenbart

Hallo,

nicht ganz richtig. Sollte der Schuldner die Einrede der Verjährung geltend machen (und ist diese berechtigt), kann der Gläubiger seine Forderungen nicht mehr geltend machen. Dafür gibt es Verjährungsfristen.

Gruß
Tina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Rechnung verjährt erst 3 Jahre nach Rechnungsstellung nach dem
darauf folgenden 31.12.

Hinzuzufügen wäre der Vollständigkeit halber: das ist nur in wenigen Ausnahmen der Fall. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist (http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html). Und nur bei Ärzten und Architekten entsteht der Anspruch mit Rechnungsstellung (siehe auch: http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=358402), sonst mit Erbringen der Leistung.
Gruß
loderunner (ianal)