Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.
Hallo Daniel,
präjudizieren -> einer Entscheidung vorgreifen
Präjudiz -> Vorentscheidung
mit Präjudiz -> eine (Vor-)Entscheidung mit Wirkung auf spätere ähnliche Fälle
ohne Präjudiz -> eine (Vor-)Entscheidung ohne Wirkung auf spätere ähnliche Fälle
Findest Du oft im Schriftverkehr von Advokaten und Versicherungen, wenn es etwa um das Angebot eines gütlichen Vergleichs geht „… ohne Anerkennung einer Präjudiz…“. Soll heißen: Es wird keine Schuld oder Verpflichtung eingeräumt und Du kannst Dich auf das Angebot nicht berufen, wenn es zu einer späteren Entscheidung durch einen Richter kommen sollte.
Gruß
Wolfgang
Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.
Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.