Was bedeutet 'mit/ohne Präjudiz'?

Hallo Daniel,

präjudizieren -> einer Entscheidung vorgreifen

Präjudiz -> Vorentscheidung

mit Präjudiz -> eine (Vor-)Entscheidung mit Wirkung auf spätere ähnliche Fälle

ohne Präjudiz -> eine (Vor-)Entscheidung ohne Wirkung auf spätere ähnliche Fälle

Findest Du oft im Schriftverkehr von Advokaten und Versicherungen, wenn es etwa um das Angebot eines gütlichen Vergleichs geht „… ohne Anerkennung einer Präjudiz…“. Soll heißen: Es wird keine Schuld oder Verpflichtung eingeräumt und Du kannst Dich auf das Angebot nicht berufen, wenn es zu einer späteren Entscheidung durch einen Richter kommen sollte.

Gruß
Wolfgang