Hallo,
angenommen für eine Anwaltshaftungssache mit Gerichtsstand in Rheinland-Pfalz würde ein Anwalt aus Baden-Württemberg beauftragt, welcher die Sache verjähren lassen würde.
Deshalb müsste gegen den Anwalt der eigentlich die Anwaltshaftungssache übernehmen sollte wegen Verjährung geklagt werden, wäre der Gerichtsstand in Baden-Württemberg (dem Bundesland in dem der Anwalt ansässig wäre) oder Rheinland-Pfalz (wo der ursprüngliche Gerichtsstand gewesen wäre)
Gruß
Darius