Was für Gerichtsstand maßgebend?

Hallo,

angenommen für eine Anwaltshaftungssache mit Gerichtsstand in Rheinland-Pfalz würde ein Anwalt aus Baden-Württemberg beauftragt, welcher die Sache verjähren lassen würde.

Deshalb müsste gegen den Anwalt der eigentlich die Anwaltshaftungssache übernehmen sollte wegen Verjährung geklagt werden, wäre der Gerichtsstand in Baden-Württemberg (dem Bundesland in dem der Anwalt ansässig wäre) oder Rheinland-Pfalz (wo der ursprüngliche Gerichtsstand gewesen wäre)

Gruß

Darius

Hallo,
wenn ein RA verklagt werden soll, ist das örtliche Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei hat.
Der Ort, an dem ein Anwalt sein Büro betreibt, ist Erfüllungsort für Schadensersatzansprüche wegen anwaltlicher Schlechtleistung.
BayObLG - 08.11.1991 - AR 1 Z 92/91

lG