Was gehört zum ehelichen Zugewinn?

Während einer Ehe wurden mehrere Immobilien angeschafft. Ein Partner steht aber nicht bei allen Immobilien mit im Grundbuch. Ist dieser Umstand im Scheidungsfall für den Zugewinnausgleich relevant oder nicht.
Besten Dank für alle Infos.

Während einer Ehe wurden mehrere Immobilien angeschafft. Ein
Partner steht aber nicht bei allen Immobilien mit im
Grundbuch. Ist dieser Umstand im Scheidungsfall für den
Zugewinnausgleich relevant oder nicht.

z.b.
M eingetragen, F nicht
Wert Immobilie: 500

anfangsvermögen M: 0
anfangsvermögen F: 0

Endvermögen M: 700 (500 + 200 z.b. Geld)
Endvermögen F: 200 (z.b. Geld)

-> Anspruch F: 450

M eingetragen, F eingetragen, jeweils zu 1/2
Wert Immobilie: 500

Endvermögen M: 450 (250 + z.b.geld)
Endvermögen F: 450 (250 + z.b. geld)

-> kein Anspruch der F

natürlich ist die frage daher relevant.
ist der ehegatte nicht eingetragen, soll ihm schließlich die hälfte des erwirtschafteten vermögens, worunter die immobilien fallen, zugute kommen.

Hallo,

M eingetragen, F nicht
Wert Immobilie: 500

anfangsvermögen M: 0
anfangsvermögen F: 0

Endvermögen M: 700 (500 + 200 z.b. Geld)
Endvermögen F: 200 (z.b. Geld)

-> Anspruch F: 450

M eingetragen, F eingetragen, jeweils zu 1/2
Wert Immobilie: 500

Endvermögen M: 450 (250 + z.b.geld)
Endvermögen F: 450 (250 + z.b. geld)

-> kein Anspruch der F

Hilf mir bitte mal weiter, irgendwie steh ich nämlich auf dem Schlauch.

In beiden Fällen gehen M und F mit 0 in die Ehe und stehen mit 450 nach der Scheidung da.

Wo ist der signifikante Unterschied?
Dass F im ersten Fall nur Anspruch auf Geld hat und nicht auf die Immo?

Interessierte Grüße von
Tinchen

Guten Tag,
danke für die Auskunft. War klar und an den Beispielen gut abzuleiten.
Nochmals besten Dank,

Messerschmied

Wo ist der signifikante Unterschied?
Dass F im ersten Fall nur Anspruch auf Geld hat und nicht auf
die Immo?

richtig :wink:
das war natürlich nur der einfachste fall