Was genau ist Umsatz?

Hi,

Gewinn ist grob gesagt Einnahmen minus Ausgaben im Betrieb. Umsatz sind die gestellten Rechnungen? Bei Kleinunternehmen bleiben Umsätze unter 32500,- DM mehrwertsteuerfrei. Wie behandelt man da die Aufwendungen (Material, angeschaffte Maschinen, Verbrauchsmaterial). Kann ich das meinen, den Kunden, gestellten Rechnungen für das Finanzamt gegensetzen? Das Finanzamt verlangt sicher bei Überschreitung der 32,5 TDM die MwSt zurück, was einen definitiven Verlust von 5,2 TDM (minus MwSt. EK) bedeutet. Ich habe ein Dienstleistungsunternehmen (Hausmeister), wo sehr wenig Einkauf getätigt wird, jedoch der Umsatz stark steigende Tendenz hat (in Richtung 32,5 TDM, es wird knapp). Wie sieht das für die Folgejahre aus? Solange ich unter Grenze bleibe, ist dann die Märchensteuer nicht zu berechnen? Oder muß ich nach einer gewissen Zeit mit einer „richtigen“ Buchhaltung beim Finanzamt aufwarten? Oder sollte ich einfach ein zweites Unternehmen gründen?

André

Hi,

Gewinn ist grob gesagt Einnahmen minus Ausgaben im Betrieb.

bei „kleinunternehmern“ schon, der richtige bilanzierende unternehmer ermittelt seinen gewinn anders (zum nachlesen: § 4 (2) EStG)…

Umsatz sind die gestellten Rechnungen? Bei Kleinunternehmen
bleiben Umsätze unter 32500,- DM mehrwertsteuerfrei.

ja, umsatz ist das was du den anderen in rechnung stellst und auch bezahlt bekommst (zufluß) - abzüglich umsaetze die aus anlagenverkäufe resultieren (du verkaufst dein gebr. auto)!

Wie
behandelt man da die Aufwendungen (Material, angeschaffte
Maschinen, Verbrauchsmaterial). Kann ich das meinen, den
Kunden, gestellten Rechnungen für das Finanzamt gegensetzen?

??? verstehe ich nicht. du schreibst rechnungen:

„ich berechne ihnen 5.000,- DM - USt-Ausweis n. § 19 Abs. 1 UStG nicht zum Ausweis der Steuer berechtigt!“

demzufolge schreibst du rechnungen Brutto=Netto!

deine rechnungen die DU erhälst (eingang) sind ja meist
„hiermit berechnen wir ihnen 1.000,- + 160,- DM USt“ und du überweist 1160,- an den mann!

das soweit USt fliesst in deinem fall nicht zum FA und du bekommst keine erstattet.

im falle der regelbesteuerung würdest du rng. schreiben mit ust-ausweis, die muesstest du abführen und davon könntest du die dir in rechnung gestellte ust abziehen!

schema:

UST (deine)
./. VoSt (Vorsteuer - die USt deiner Lieferer)
= das was du zahlst ans FA!

Das Finanzamt verlangt sicher bei Überschreitung der 32,5 TDM
die MwSt zurück, was einen definitiven Verlust von 5,2 TDM
(minus MwSt. EK) bedeutet.

nein, es kommt keine korrektur!!!

Ich habe ein
Dienstleistungsunternehmen (Hausmeister), wo sehr wenig
Einkauf getätigt wird, jedoch der Umsatz stark steigende
Tendenz hat (in Richtung 32,5 TDM, es wird knapp).

es heisst ja auch: 32.500,- im vorjahr und im lfd. jahr voraussichtlich unter 100.000,- DM!!!

Wie sieht
das für die Folgejahre aus? Solange ich unter Grenze bleibe,
ist dann die Märchensteuer nicht zu berechnen? Oder muß ich
nach einer gewissen Zeit mit einer „richtigen“ Buchhaltung
beim Finanzamt aufwarten?

du gibst doch hoffentlich eine umsatzsteuererklärung ab, die nichts enthält ausser auf der ersten seite bei „im falle der kleinunternehmerregelung“ : meine umsaetze im jahr 199x haben xxx DM betragen und in 199x+1 yyy DM betragen.
nahand der angaben gibt das FA dann bescheid, wenn du richtig USt abdrücken musst…

Oder sollte ich einfach ein zweites
Unternehmen gründen?

bringt nix, umsatzsteuerlich hat ein unternehmer immer EIN unternehmen - z.b.

X hat ein autohaus, eine sauna und einen imbiss, alle umsaetze zusammengefasst erscheinen in einer ust-erklärung!

André

soweit,

falls noch fragen sind…

shob