Wenn jetzt jemand der verklagt wird seine Schriftsätze selber verfasst,
kann er die dann einfach dreimalig ausdrucken und Unterschreiben oder wie geht das ?
Wenn jetzt jemand der verklagt wird seine Schriftsätze selber
verfasst,
kann er die dann einfach dreimalig ausdrucken und
Unterschreiben oder wie geht das ?
Kann er machen. Unterschrieben muss nur das Original sein, die restlichen beiden Ausfertigungen können als „gezeichnet…“ gestempelt sein.
Ja. Oder er bohrt sich ein Loch ins Knie und schüttet Milch hinein. Eine beglaubigte Abschrift werden die weiteren Ausdrucke aber dadurch auch nicht.
Gruß
loderunner (auch ianal, aber ich geb’ das wenigstens zu)
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