Hallo zusammen,
angenommen man kauft ein Haus mit Grundstück und nach zwei Monaten erfährt man bei einer zufälligen Anfrage beim Bauamt, dass das Grundstück an einer Seite von einer Wasserleitung (RINGLEITUNG) durchzogen ist, die man dann mit nichts bebauen darf, was eine Beeinträchtigung des Grundstücks mit sich ziehen würde, die uns vorab nicht bewusst gewesen wäre und man uns diesen Tatbestand auch vorab nicht mitgeteilt hätte.
Eine Grunddienstbarkeit mit der Gemeinde existiert nicht, im Lageplan ist die Leitung auch nicht eingezeichnet.
Wie geht man in so einem Falle vor, heißt es da einfach Pech gehabt oder könnte man sich zumindest die Grundsteuer für diese Fläche sparen? Soll eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden und wenn ja, wer würde die Kosten tragen?