Moin
Ich hab mal eine Frage bezüglich eines Wasserschadens. Als ich gestern gebadet hab, hab ich bemerkt, dass an der Badezimmerdecke ein großer Wasserfleck ist, der aber schon etws älter ist. Ich hab ihn nur noch nicht vorher gesehen. Mich persönlich stört das nicht soooo sehr, aber ich frage mich, ob ich diesen Fleck dem Vermieter melden muss, weil ja eventuell auch die Bausubstanz gefährdet ist. Wenn ich den Fleck melden muss, ist es dann schlimm, dass ich ihn vorher nicht bemerkt habe?
Und noch eine Frage zu dem Thema: Ich wohne im Hochparterre und habe einen „Wintergarten“ (verglaster Balkon). In dessen einer Scheibe (Thermopane) ist außen ein Sprung. Dieser Sprung ist nicht von mir verursacht. Ist mein Vermieter hierfür reparaturpflichtig? Gibt es eine Frist, in der man dieses melden muss?
Da ich mich selbständig gemacht hab und der Vermieter freundlicherweise erlaubt hat, dass ich erst einmal meine Wohnung dafür benutze, möchte ich es mir mit ihm nicht verscherzen, weder mit überflüssigen Meldungen von Schäden noch mit dem Unterlassen von Meldungen.
Danke für Tipps und Gruß
Heidrun