Wasserschaden

Moin :smile:

Ich hab mal eine Frage bezüglich eines Wasserschadens. Als ich gestern gebadet hab, hab ich bemerkt, dass an der Badezimmerdecke ein großer Wasserfleck ist, der aber schon etws älter ist. Ich hab ihn nur noch nicht vorher gesehen. Mich persönlich stört das nicht soooo sehr, aber ich frage mich, ob ich diesen Fleck dem Vermieter melden muss, weil ja eventuell auch die Bausubstanz gefährdet ist. Wenn ich den Fleck melden muss, ist es dann schlimm, dass ich ihn vorher nicht bemerkt habe?

Und noch eine Frage zu dem Thema: Ich wohne im Hochparterre und habe einen „Wintergarten“ (verglaster Balkon). In dessen einer Scheibe (Thermopane) ist außen ein Sprung. Dieser Sprung ist nicht von mir verursacht. Ist mein Vermieter hierfür reparaturpflichtig? Gibt es eine Frist, in der man dieses melden muss?

Da ich mich selbständig gemacht hab und der Vermieter freundlicherweise erlaubt hat, dass ich erst einmal meine Wohnung dafür benutze, möchte ich es mir mit ihm nicht verscherzen, weder mit überflüssigen Meldungen von Schäden noch mit dem Unterlassen von Meldungen.

Danke für Tipps und Gruß

Heidrun

Hallo Heidrun,

den Wasserschaden solltest du auf jeden Fall melden. Es wird sich um einen Schaden in den Abflussleitungen von „oben“ handeln, der wird von selbst nicht besser, sondern schlimmer.

Das du ihn erst jetzt bemerkt hast kannst du ja dazu sagen.

Auch den Sprung melden, wer auch immer ihn verursacht hat.

Zu Schadensmeldungen dieser Art bist du als Mieter innerhalb der Obhutspflicht gegenüber deinem Vermieter verpflichtet.

Bei deinem Auszug spätestens würde man diese Dinge eh feststellen und dann kommst du in Erklärungsnot, warum du dich nicht gemeldet hast.

Gruß Rotraut

Hallo Heidrun,

Ich hab mal eine Frage bezüglich eines Wasserschadens. Als ich
gestern gebadet hab, hab ich bemerkt, dass an der
Badezimmerdecke ein großer Wasserfleck ist, der aber schon
etws älter ist. Ich hab ihn nur noch nicht vorher gesehen.
Mich persönlich stört das nicht soooo sehr, aber ich frage
mich, ob ich diesen Fleck dem Vermieter melden muss, weil ja
eventuell auch die Bausubstanz gefährdet ist. Wenn ich den
Fleck melden muss, ist es dann schlimm, dass ich ihn vorher
nicht bemerkt habe?

Du musst den Fleck dem Vermieter melden. Wenn Du keine Meldung abgibst und es treten weitere Schäden auf, bist Du möglicherweise sogar haftbar, weil Du den Schaden nicht gemeldet hast. Sodann würd eich den Mieter über Dir auch benachrichtigen, denn dieser hat möglicherweise auch keine Ahnung - ausser er/sie hat geschwiegen. Die möglichen Kosten der Deckenrenovierung gehen zu Lasten des Verursachers.

Und noch eine Frage zu dem Thema: Ich wohne im Hochparterre
und habe einen „Wintergarten“ (verglaster Balkon). In dessen
einer Scheibe (Thermopane) ist außen ein Sprung. Dieser Sprung
ist nicht von mir verursacht. Ist mein Vermieter hierfür
reparaturpflichtig? Gibt es eine Frist, in der man dieses
melden muss?

Vorab. War der Riss von Anfang an oder erst jetzt. In welchem Zusammenhang trat der Riss auf. Gibt es Hinweise, dass irgendwo Spannungsschäden vorhanden sind, die möglicherweise auch das Fenster betroffen haben ? Den Schaden auf jeden Fall dem Vermieter melden.

Schau dann bitt in Deinen Nebenkostenabrechnungen nach ob Du anteilige Kosten für Glasbruchversicheurngen zu tragen hast oder möglicherweise Kosten einer „gebundenen Gebäudeversicherung“ in welcher möglicherweise Glasbruch mitversichert wurde.

Da ich mich selbständig gemacht hab und der Vermieter
freundlicherweise erlaubt hat, dass ich erst einmal meine
Wohnung dafür benutze, möchte ich es mir mit ihm nicht
verscherzen, weder mit überflüssigen Meldungen von Schäden
noch mit dem Unterlassen von Meldungen.

Die von Dir genannten Schäden/Mängel müssen auf jeden Fall gemeldet werden, insbesondere der Wasserschaden. Es kann ja auch sein, dass ein Abfluss undicht ist.

Gruss Günter

Hallo Günter,

fein, wie Du mir immer wieder hilfst :smile:

Also, ich werd dann den Wasserschaden melden, ich hab es mir heute noch einmal genauer angekuckt. Der Fleck ist bei mir an der Decke direkt bei einigen Rohren. Er ist allerdings getrocknet. Leider kucke ich beim Baden so selten an die Decke, darum hab ich ihn erst so spät bemerkt. Kann ich denn Ärger kriegen, wenn ich einen trockenen Wasserflecken melde?

Der Riss in der Scheibe war nicht von Anfang an da. Von Anfang an war ein Sprung in der Scheibe von der Küche zum Wintergarten (Einfachverglasung), aber der andere Riss ist erst kürzlich aufgetreten, ich weiß aber auch nicht, ob ich ihn sofort nach dem Auftreten entdeckt habe. Ich weiß nicht, ob das ein Spannungsschaden ist, es sieht eher so aus, als wenn von außen etwas dagegen geprallt ist.

Ich werd dann morgen mal meinen Mietvertrag durchforsten wegen der Glasbruch- und Gebäudeversicherung. Und dann meinen Vermieter anklingeln. Danke noch mal für die Tipps. Und danke auch an Rotraut :smile:

Liebe Grüße

Heidrun

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Hallo Heidrun,

Also, ich werd dann den Wasserschaden melden, ich hab es mir
heute noch einmal genauer angekuckt. Der Fleck ist bei mir an
der Decke direkt bei einigen Rohren. Er ist allerdings
getrocknet. Leider kucke ich beim Baden so selten an die
Decke, darum hab ich ihn erst so spät bemerkt. Kann ich denn
Ärger kriegen, wenn ich einen trockenen Wasserflecken melde?

Es muss nicht immer so sichtbar sein. Insofern hinweisen und sage einfach ehrlich, dass es Dir erst jetzt aufgefallen ist. So wie Du es darstellst kann es ein Leitungsschadne sein; es kann aber auch, was ich fast vermute, ein Schaden sein, den der obige Mieter durch auslaufendes Wasser verursacht hat.

Gruss Günter