trotzdem stellt sich beim eindringen von wasser in ein gebäude
stets die frage, ob kausal für das eindringen ein vorhandener
mangel war (dann wäre früher oder später sowieso wasser
eingedrungen) oder ein eigener fehler (z.b. ein fenster offen
stehen lassen) oder eine haftungsbegründende handlung.
Soweit schon mal vielen Dank für die Antworten.
Stellt es denn immer Mangel da, wenn ein Haus über keine besondere Abdichtung verfügt? Ich würde als Laie vermuten, dass der Stand der Bautechnik zum Baujahr des Hauses nicht ganz irrelevant ist. Von einem 50 Jahren alten Haus kann man vielleicht weniger erwarten, dass es dichte Wände hat, als von einem nur 10 Jahre Altem.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir auch, dass man bei einem Haus nur eine „angemessene“ Abdichtung voraussetzen kann, d.h. eine, die auch der tatsächlichen allgemeinen Gefährdungslage entspricht. Wenn ein Haus also am Ufer eines Flusses steht, kann man bei fehlender Abdichtung sicher viel eher von einem Mangel sprechen, als bei einer Lage, bei der praktisch nie Hochwasser o.Ä. auftritt. Somit dürfte es doch auch eine Rolle spielen, ob und wie oft schon in der Vergangenheit Wasser in den Keller eingedrungen ist.
In jedem Fall würde ich denken, dass die Bohrung zumindest teilweise ursächlich war. Schließlich hat die doch das Wasser erst freigesetzt.
Was meinen die Fachleute dazu?
lg,
Johannes
ohne die örtlichkeit zu kennen und den schaden zu besichtigen,
kann folglich eine abschließende beurteilung nicht erfolgen.
lg dev