Wasserschaden durch Baustelle

Folgender Fall: Beim Bau eines Hauses wird eine für eine Erdwärmeheizung gebohrt. Dadurch wird Grundwasser freigesetzt, dass den Garten des Nachbarn überflutet und dort in den Keller läuft. Wer haftet gegenüber dem Nachbarn? Der Bauherr oder das Unternehmen, das die Bohrung durchführt?

Johannes

Hallo,

Folgender Fall: Beim Bau eines Hauses wird eine für eine
Erdwärmeheizung gebohrt. Dadurch wird Grundwasser freigesetzt,
dass den Garten des Nachbarn überflutet und dort in den Keller
läuft. Wer haftet gegenüber dem Nachbarn? Der Bauherr oder das
Unternehmen, das die Bohrung durchführt?

Der Bohrunternehmer, da er den Schaden verursacht hat. Umgehend Beweise sammeln (Fotos etc.) und Anzeige erstatten.

Gruß
Der Franke

Hi,

Umgehend Beweise sammeln (Fotos etc.) und Anzeige erstatten.

und was soll eine Anzeige bitte bringen?

Hallo Gossi,

und was soll eine Anzeige bitte bringen?

Bei der Polizei sicher nichts,
aber bei der Haftpflichtversicherung macht es evtl. Sinn.
Nur das müßte der Bohrunternehmer machen.

Gruß Steffi

Hi auch,

und was soll eine Anzeige bitte bringen?

Der Schaden muss irgend jemandem offiziell gemeldet/angezeigt werden, der die Interessen des Geschädigten vertritt. Dies könnte z.B. die eigene Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung sein oder z.B. Polizei, sofern ersteres nicht vorhanden. Gleichzeitig würde ich dem Schädiger ein Schreiben zustellen, in welchem der Schaden angezeigt wird.
Zugegeben, es war etwas lasch ausgedrückt. Zumindest halte ich zur Sicherung der Tatbestände ein einfaches Gespräch mit dem Bauherrn oder Bohrunternehmer nicht für ausreichend.

Gruß
Der Franke

Wer haftet gegenüber dem Nachbarn?

woraus den bitte?

gefährdungshaftung dürfte nicht in betracht kommen.
unterlaubte handlung dürfte nicht gegeben sein.

soweit man haftung des zustandstörers annimmt, dürften sowohl die bauherrenhaftpflichtversicherung des bauherren als auch die betriebhaftpflichtversicherung des bohrunternehmers prüfen, ob durch die überschwemmung nicht lediglich ein mangel am haus zu tage getreten ist, der ohnehin vorhanden war.
z.b.: eine nicht ordnungsgemäße abdichtung, drainage …

lg dev

prüfen, ob durch die überschwemmung nicht lediglich ein mangel
am haus zu tage getreten ist, der ohnehin vorhanden war.
z.b.: eine nicht ordnungsgemäße abdichtung, drainage …

Hallo,
es wurde ins Erdreich gebohrt, um an den Grundwasserleiter zu kommen und keine Wasserblase in der Wand geöffnet.
Grüße
Ulf

hallo,

es wurde ins Erdreich gebohrt, um an den Grundwasserleiter zu
kommen und keine Wasserblase in der Wand geöffnet.

das war im ausgangsposting bereits deutlich.

trotzdem stellt sich beim eindringen von wasser in ein gebäude stets die frage, ob kausal für das eindringen ein vorhandener mangel war (dann wäre früher oder später sowieso wasser eingedrungen) oder ein eigener fehler (z.b. ein fenster offen stehen lassen) oder eine haftungsbegründende handlung.

ohne die örtlichkeit zu kennen und den schaden zu besichtigen, kann folglich eine abschließende beurteilung nicht erfolgen.

lg dev

trotzdem stellt sich beim eindringen von wasser in ein gebäude
stets die frage, ob kausal für das eindringen ein vorhandener
mangel war (dann wäre früher oder später sowieso wasser
eingedrungen) oder ein eigener fehler (z.b. ein fenster offen
stehen lassen) oder eine haftungsbegründende handlung.

Soweit schon mal vielen Dank für die Antworten.

Stellt es denn immer Mangel da, wenn ein Haus über keine besondere Abdichtung verfügt? Ich würde als Laie vermuten, dass der Stand der Bautechnik zum Baujahr des Hauses nicht ganz irrelevant ist. Von einem 50 Jahren alten Haus kann man vielleicht weniger erwarten, dass es dichte Wände hat, als von einem nur 10 Jahre Altem.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir auch, dass man bei einem Haus nur eine „angemessene“ Abdichtung voraussetzen kann, d.h. eine, die auch der tatsächlichen allgemeinen Gefährdungslage entspricht. Wenn ein Haus also am Ufer eines Flusses steht, kann man bei fehlender Abdichtung sicher viel eher von einem Mangel sprechen, als bei einer Lage, bei der praktisch nie Hochwasser o.Ä. auftritt. Somit dürfte es doch auch eine Rolle spielen, ob und wie oft schon in der Vergangenheit Wasser in den Keller eingedrungen ist.

In jedem Fall würde ich denken, dass die Bohrung zumindest teilweise ursächlich war. Schließlich hat die doch das Wasser erst freigesetzt.

Was meinen die Fachleute dazu?

lg,
Johannes

ohne die örtlichkeit zu kennen und den schaden zu besichtigen,
kann folglich eine abschließende beurteilung nicht erfolgen.

lg dev

Der Schaden muss irgend jemandem offiziell gemeldet/angezeigt
werden, der die Interessen des Geschädigten vertritt. Dies
könnte z.B. die eigene Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung

Nun schließen aber Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden fast immer Schäden durch Grundwasser aus. Die Haftpflicht des Hauseigentümers ist doch wohl auch nicht zuständig, es sei denn, es wurde Hausrat der Mieter beschädigt.

Damit bleibt eigentlich nur die Haftpflicht des Bohrunternehmens, aber an eine Versicherung kann sich doch immer nur der Versicherte wenden. Welche Handhabe hat der Hauseigentümer, wenn der Bohrunternehmer den Schaden nicht an seine Versicherung melden will? Dann wäre doch der Gang vor Gericht notwendig. Dumme Frage eines Laien: Muss man dazu notwendigerweise zur Polizei gehen und Anzeige erstatten? Ich dachte immer, man reicht einfach Klage ein.

lg,
Johannes

Hallo Johannes,
nach einer Meldung des Schadens an die eigene Gebäudeversicherung kümmert sich diese normalerweise um die Regelung mit dem Schädiger bzw. dessen Versicherung. Dies gehört zum üblichen Service der Versicherungen.

Damit bleibt eigentlich nur die Haftpflicht des
Bohrunternehmens, aber an eine Versicherung kann sich doch
immer nur der Versicherte wenden.

Wenn die Versicherung des Schädigers dem Geschädigten bekannt ist, dann kann sich der Geschädigte auch selbst dorthin wenden.

Welche Handhabe hat der
Hauseigentümer, wenn der Bohrunternehmer den Schaden nicht an
seine Versicherung melden will?

Erst einmal Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung, dann werden Ermittlungen aufgenommen und Tatbestände festgehalten.

Muss man dazu
notwendigerweise zur Polizei gehen und Anzeige erstatten? Ich
dachte immer, man reicht einfach Klage ein.

Dies wäre m.W. auch denkbar, aber normalerweise erst die Folge der Anzeige, wenn der Schädiger keine Anstalten unternimmt, den Schaden seiner Versicherung zu melden oder sonstwie für Ersatz des Schadens zu sorgen. Wie äußern sich denn Bauherr und Bohrunternehmer in der Sache?

Gruß
Der Franke

Dies wäre m.W. auch denkbar, aber normalerweise erst die Folge
der Anzeige, wenn der Schädiger keine Anstalten unternimmt,
den Schaden seiner Versicherung zu melden oder sonstwie für
Ersatz des Schadens zu sorgen. Wie äußern sich denn Bauherr
und Bohrunternehmer in der Sache?

Nehmen wir mal hypothetisch an :wink:, der Bohrunternehmer zeigt sich erst einmal hilfsbereit aber auch ein bisschen hemdsärmelig. Statt den Schaden bei der Versicherung zu melden will er lieber selbst Abhilfe schaffen, z.b. das Wasser absaugen. Aber natürlich werden zumindest Trockengeräte für ein paar Wochen benötigt, evtl muss auch neu tapeziert und Laminat ersetzt werden. Um sicher zu gehen und Spätfolgen (Schimmel, Schäden an der Bausubstanz) zu vermeiden, würde der Hauseigentümer lieber die Beurteilung eines Sachverständigen haben. So einen würde die Versicherung sicherlich schicken.

Viele Grüße,
Johannes

Nehmen wir mal hypothetisch an :wink:, der Bohrunternehmer zeigt
sich erst einmal hilfsbereit aber auch ein bisschen
hemdsärmelig.

Die sind so (Erfahrungswert). Und daher reagieren sie erst, aber dann bereitwillig auf massiven Druck.

Statt den Schaden bei der Versicherung zu melden
will er lieber selbst Abhilfe schaffen, z.b. das Wasser
absaugen. Aber natürlich werden zumindest Trockengeräte für
ein paar Wochen benötigt, evtl muss auch neu tapeziert und
Laminat ersetzt werden. Um sicher zu gehen und Spätfolgen
(Schimmel, Schäden an der Bausubstanz) zu vermeiden, würde der
Hauseigentümer lieber die Beurteilung eines Sachverständigen
haben. So einen würde die Versicherung sicherlich schicken.

Ist der richtige Weg. Es wären unabhängige Zeugen vorhanden und insbesondere die jetzt nicht absehbaren Spätfolgen wären besser abgesichert. Für diese ist der Geschädigte beweispflichtig, irgendwann. Und da wird es meist schwierig in 5 oder mehr Jahren.
Das „Selbermachen“ so nebenbei sichert zudem nicht die Gewährleistung des Geschädigten gegenüber dem Ausführenden .

Gruß
Der Franke

hallo,


In jedem Fall würde ich denken, dass die Bohrung zumindest
teilweise ursächlich war. Schließlich hat die doch das Wasser
erst freigesetzt.

die gedanken sind schon völlig richtig.

mangels unter den versicherungsschutz fallenden schadenereignisses dürfte sich die eigene gebäudeversicherung übrigens nicht mit dem schaden befassen!

unmittelbarer ansprechpartner sind der bauherr und der bohrunternehmer, … die nicht versäumen sollten, den schaden im rahmen ihrer versicherungsvertraglichen obliegenheiten unverzüglich an die bereits oben genannten versicherungen zu melden.

die versicherungen sollten sich dann untereinander absprechen und ordentlich damit befassen.

falls (!!!) das nicht so ist, (oder auch rein sicherheitshalber) könnte man in abhängigkeit von der geschätzten schadenhöhe im zweifel auch an ein gerichtliches beweisverfahren gegen bauherr und bohrunternehmer denken.
darin wären sowohl schadenhöhe als auch schadenursache für den fall festzustellen, dass später ein streitiges verfahren durchgeführt werden muss.

lg dev