Web-Impressum: Telefon Pflicht?

Hallo,

wenn ein Kleinstgewerbetreibender seine Waren ausschließlich über einen Webshop vertreibt, mit Kunden ausschließlich per Email kommuniziert und keine „eigenes“ Büro hat (außer einem PC) und auch keinen eigenen Telefonanschluss besitzt (Das Internet sei über LAN verfügbar), weil dieser erstens nicht notwendig ist und zweitens die Gewinne so klein sind, dass dieser einfach zu „teuer“ wäre, kann dann auf eine Angabe der Telefonnummer im Impressum des Webshops verzichtet werden?
Natürlich besitzt der Kleinstgewerbetreibende ein Handy, welches aber ausschließlich privat genutzt wird und auch sehr selten in Betrieb ist, sodass eine „unmittelbare“ Verfügbarkeit i.d.R. nicht gegeben ist.

Vielen Dank für Eure Ratschläge.
Gruß,
Stefan

Hallo Stefan,

was das Teledienstgesetz (TDG) zu Deiner Frage sagt, findest Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

Hier übrigens das komplette Teledienstgesetz mit allen Informationspflichten:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html

Hier zwei weitere informative Links und Ratgeber zum Thema „Web-Impressum“:

http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index…
http://www.abmahnwelle.de/certiorina/

Mein persönlicher Tipp:

Telefonische Erreichbarkeit ist das A und O eines seriösen Händlers, egal ob Großhändler oder Kleinstgewerbe. Ich würde nie bei einem Händler bestellen, wenn dieser nicht telefonisch erreichbar ist (muss ja nicht kostenlos sein, sollte aber auch keine 0190/0900-Nummer sein).

Günstige Möglichkeiten der telefonischen Erreichbarkeit sind:

  1. VoiceBox: Dies bieten sehr viele FreeMail-Anbieter kostenlos im Rahmen sogenannter Unified Messaging Services. Bei FreeMail von Web.de http://www.freemail.de/ bekommst Du z. B. bei der Registrierung einer E-Mail-Adresse gleich eine kostenlose VoiceBox mit eigener Rufnummer mit dazu. Die Sprachnachrichten der Anrufer werden als *.wav-Datei an Deine Mailadresse weitergeleitet.
    Vorteil: für Dich kostenlos
    Nachteil: Kunde hat keinen persönlichen Kontakt zu Dir, wirkt evtl. unseriös.

  2. PrePaid-Handy speziell für diesen Zweck.
    Vorteil: keine monatlichen Gebühren, Du bist für Kunden persönlich erreichbar.
    Nachteil: einmalige Anschaffungskosten, jährliche Pflicht zur Guthabenaufladung.

Entscheide selbst, was Dir wichtig ist. Nach meiner Einschätzung wirst Du ohne telefonische Erreichbarkeit aber nie aus dem Stand des „Kleinstgewerbebetreibenden“ herauskommen…

Herzliche Grüße

Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Alex,

danke für deine Antwort. Das Dilemma für den Kleinstgewerbetreibenden besteht aus folgenden Tatsachen:

  • im TDG steht nichts ausdrücklich von telefonischer Erreichbarkeit sondern von „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen“. Eine VoiceBox ist nicht unmittelbar.

  • Selbst mit einem Handy kann er nicht unmittelbar erreichbar sein, da er sagen wir mal Schüler oder Student ist und das Telefon nicht eingeschaltet haben kann.

  • Das Betreiben bzw. Anschaffen eines Telefonanschlusses in keiner Weise wirtschaftlich mit den Erträgen vereinbar ist. (Angenommen es sein ein kleines Kleinstgewerbe - Taschengeldjob… o.ä.)

  • Der Kleinstgewerbetreibende nicht aus dem Stand des Kleinstgewerbes herauskommmen darf oder will.

  • Das Kleingewerbe bis jetzt ohne Telefon zu seiner Zufriedenheit lief und er mehr oder weniger durch einen Artikel in einer Zeitung auf die Telefonnummernproblematik stiess und dadurch verunsichert wurde.

Getreu dem Leitsatz, dass Gesetze ja für uns da sind und nicht gegen uns, interessiert es den Kleinstgewerbetreibenden, ob hier richterliche Gewalten grundsätzlich das als ordnungswidrig einstuft würden oder hier keine Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit der Vorenthaltung von Informationen besteht.

Danke.
Mit Gruß,
Stefan