Hallo Stefan,
was das Teledienstgesetz (TDG) zu Deiner Frage sagt, findest Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
Hier übrigens das komplette Teledienstgesetz mit allen Informationspflichten:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html
Hier zwei weitere informative Links und Ratgeber zum Thema „Web-Impressum“:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index…
http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
Mein persönlicher Tipp:
Telefonische Erreichbarkeit ist das A und O eines seriösen Händlers, egal ob Großhändler oder Kleinstgewerbe. Ich würde nie bei einem Händler bestellen, wenn dieser nicht telefonisch erreichbar ist (muss ja nicht kostenlos sein, sollte aber auch keine 0190/0900-Nummer sein).
Günstige Möglichkeiten der telefonischen Erreichbarkeit sind:
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VoiceBox: Dies bieten sehr viele FreeMail-Anbieter kostenlos im Rahmen sogenannter Unified Messaging Services. Bei FreeMail von Web.de http://www.freemail.de/ bekommst Du z. B. bei der Registrierung einer E-Mail-Adresse gleich eine kostenlose VoiceBox mit eigener Rufnummer mit dazu. Die Sprachnachrichten der Anrufer werden als *.wav-Datei an Deine Mailadresse weitergeleitet.
Vorteil: für Dich kostenlos
Nachteil: Kunde hat keinen persönlichen Kontakt zu Dir, wirkt evtl. unseriös.
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PrePaid-Handy speziell für diesen Zweck.
Vorteil: keine monatlichen Gebühren, Du bist für Kunden persönlich erreichbar.
Nachteil: einmalige Anschaffungskosten, jährliche Pflicht zur Guthabenaufladung.
Entscheide selbst, was Dir wichtig ist. Nach meiner Einschätzung wirst Du ohne telefonische Erreichbarkeit aber nie aus dem Stand des „Kleinstgewerbebetreibenden“ herauskommen…
Herzliche Grüße
Alex
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