Hallo MeToo,
bei der Zahlung des Weihnachtsgelds wird ein separates
Schreiben mit dem Vermerk
„Bei Ausscheiden aus der Firma bis März 2003 muss das gewährte
Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden“
Zugegebenermaßen in der Form zweideutig, da es auch bis Anfang März heissen könnte… Bist Du sicher, dass da nicht bis Ende März, 31.3… oder ähnliches steht? Ansonsten hätte Eure Fa. einen schlechten Rechtsverdreher:smile:
Ausserdem solltest Du (falls vorhanden) im Tarifvertrag nachschauen, da kann die Klausel ebenfalls enthalten sein und würde das konkretisieren. (ggf. auch Betriebsvereinbarungen)
Wenn nun zum 31.03.2003 gekündigt wird muss das Weihnachtsgeld
zurückgezahlt werden oder gilt hier der 1.4.03 als Grundlage ?
„Normalerweise“ ist die Klausel bis 31.3. und dann zählt ein Ausscheiden zum 31.3. selbstverständlich dazu! Dazu brauchts keine Quelle, das sagt der gesunde Menschenverstand.
Wie eine Klausel „bis März“ gewertet wird, ist mir leider nicht bekannt.
Grüße
Jürgen