Wem gehört der Gartenzaun?

Hallo,

ein Grundstück ist links und rechts eingezäunt. Vorn ist die Straße, hinten eine Hecke. Die Zäune links und rechts trennen von anderen Grundstücken.

Nun zerfallen aber genau diese Zäune in ihre Bestandteile, teils aus Altersgründen, teils aus mangelnder Pflege. Wer muß eigentlich reparieren? Ich habe mal gelesen, das derjenige, bei dem die Zaunsriegel sind, Eigentümer des Zaunes ist. Gibt es dazu klare Aussagen?

Wenn sich die Grundstücksbesitzer nicht einigen können, auch keine Hecke oder so pflanzen wollen, wie müssen die Grundstücksgrenzen beschaffen sein? Muß ein Zaun her, eine deutliche Grenze? Oder reicht ein, übertrieben, Kreidestrich auf der Wiese :wink:?

Gruß
André

Hallo
Ich empfehle die Lektüre der §§ 919ff. BGB, insbesondere den § 921 BGB.

Hallo,

ein Grundstück ist links und rechts eingezäunt. Vorn ist die
Straße, hinten eine Hecke. Die Zäune links und rechts trennen
von anderen Grundstücken.

Nun zerfallen aber genau diese Zäune in ihre Bestandteile,
teils aus Altersgründen, teils aus mangelnder Pflege. Wer muß
eigentlich reparieren? Ich habe mal gelesen, das derjenige,
bei dem die Zaunsriegel sind, Eigentümer des Zaunes ist. Gibt
es dazu klare Aussagen?

Irgendwann vor langer Zeit, hat ein Eigentümer am äußersten Rand seines Grundstück den Zaun aufgestellt. Im gehört der Zaun.
Das Problem ist nach einigen Generationen festzustellen, WEM der Zaun gehört. Ein Vergleich an den Ecken kann hilfreich sein.

Gruß
Carlos

Hallo Andre,

welche Ruine verwaltest Du denn wieder ?

Wenn sich die Grundstücksbesitzer nicht einigen können, auch
keine Hecke oder so pflanzen wollen, wie müssen die
Grundstücksgrenzen beschaffen sein? Muß ein Zaun her, eine
deutliche Grenze? Oder reicht ein, übertrieben, Kreidestrich
auf der Wiese :wink:?

Auf dem Dorf werden nicht unhäufig nur die Gärten befestigt unabhängig von den realen Grundstücksgrenzen. Dahe gehe ich davon aus, dass der Kreidsestrich auf der Wiese ausreichend ist.

Aus Erfahrung muss ich Dir noch den Tip auf den Weg geben, dass man auch nach dem Krieg teilweise falsch vermessen bzw. nicht exakt gebaut wurde. So ist in einer Reihenhaussiedlung in einer sächs. Kleinstadt der Schuppen um ca. 10 cm auf dem Nachbargrundstück gebaut worden. Dies wurde im Zuge der Vermessung der daran ausgerichteten Einfahrt festgestellt. Meine Omi hat nun 10 cm Fussweg weniger und das Wissen, dass man an dem Schuppen nicht so toll rumbasteln sollte.

Tschuess Marco.

Hi André,

nichts einfacher als das: Dem, auf dessen Grundstück er steht.

Muß ein Zaun her, eine deutliche Grenze? Oder reicht ein Kreidestrich?

So ist es. Vor 50 Jahren war es keineswegs üblich, Zäune aufzustellen, trotzdem hat niemand die Möhren beim Nachbarn geklaut. Manchmal schon, aber nur in der Not - ehrlich.

Gruß Ralf

Hallo,
was sind „Zaunsriegel“?
es ist vielleicht auch regional verschieden.
Bei uns z.B. ist immer der Grundstückseigentümer verantwortlich für die Begrenzung rechts, wenn man davor steht.

Beatrix
http://www.trixi.de