Hallo,
ein Grundstück ist links und rechts eingezäunt. Vorn ist die Straße, hinten eine Hecke. Die Zäune links und rechts trennen von anderen Grundstücken.
Nun zerfallen aber genau diese Zäune in ihre Bestandteile, teils aus Altersgründen, teils aus mangelnder Pflege. Wer muß eigentlich reparieren? Ich habe mal gelesen, das derjenige, bei dem die Zaunsriegel sind, Eigentümer des Zaunes ist. Gibt es dazu klare Aussagen?
Wenn sich die Grundstücksbesitzer nicht einigen können, auch keine Hecke oder so pflanzen wollen, wie müssen die Grundstücksgrenzen beschaffen sein? Muß ein Zaun her, eine deutliche Grenze? Oder reicht ein, übertrieben, Kreidestrich auf der Wiese ?
Gruß
André