hallo Gesine,
die Immunität eines Diplomaten bedeutet umfassenden Schutz auf
fremdem Territorium. (In seiner Botschaft könnte man ihn gar
nicht belangen, weil das Botschaftsgelände als Staatsgebiet
des Diplomaten = kein deutsches Gebiet) behandelt wird.
Es ist nicht richtig, dass das Botschaftsgelände Staatsgebiet des Entsendestaates ist. Es genießt nur Immunität. Die räumlichkeiten diplomatischer Missionen sind unverletzlich (vgl. Art 22 Diplomatenrechtskonvention). Das heißt aber nicht, dass sie Staatsgebiet des Entsendestaates werden.
Die Immunität müsste erst von dem Staat, der den Diplomaten
vertritt aufgehoben werden. Das Auswärtige Amt hat keinen
Einfluss, sondern könnte nur derartiges beantragen.
Der Grund einer solchen - im Falle eines Mordes fast ungerecht
erscheinenen - Schutzes eines Diplomaten besteht darin, ihn,
der die Rechte der Bürger seines Landes im Ausland vertreten
muss, vor willkürlichen oder provozierten Verhaftungen absolut
zu schützen.
Dennoch würde ein Diplomat im Falle eines Mordes nach dem Recht des Entsendestaates im Entsendestaat vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Mord ist nämlich nach den meisten nationalen Strafrechtsordnungen auch bei Tatbegehung im Ausland nach inländischem Recht strafbar.