Wenn ein Diplomat mordet

Hallo, Leute

Wir haben heute abend darüber diskutiert, wie weit der diplomatische Status reicht. Das Beispiel: Ein Diplomat ermordet jemanden in einem fremden Land, also nicht auf dem Grund und Boden der Botschaft. Erlischt dann seine immunität und er fällt unter die Gerichtsbarkeit des landes oder wird er in seinem Heimatland verurteilt?
Gesine

hallo Gesine,

die Immunität eines Diplomaten bedeutet umfassenden Schutz auf fremdem Territorium. (In seiner Botschaft könnte man ihn gar nicht belangen, weil das Botschaftsgelände als Staatsgebiet des Diplomaten = kein deutsches Gebiet) behandelt wird.

Die Immunität müsste erst von dem Staat, der den Diplomaten vertritt aufgehoben werden. Das Auswärtige Amt hat keinen Einfluss, sondern könnte nur derartiges beantragen.

Der Grund einer solchen - im Falle eines Mordes fast ungerecht erscheinenen - Schutzes eines Diplomaten besteht darin, ihn, der die Rechte der Bürger seines Landes im Ausland vertreten muss, vor willkürlichen oder provozierten Verhaftungen absolut zu schützen.

Gruß, BeBro

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hallo Gesine,

die Immunität eines Diplomaten bedeutet umfassenden Schutz auf
fremdem Territorium. (In seiner Botschaft könnte man ihn gar
nicht belangen, weil das Botschaftsgelände als Staatsgebiet
des Diplomaten = kein deutsches Gebiet) behandelt wird.

Es ist nicht richtig, dass das Botschaftsgelände Staatsgebiet des Entsendestaates ist. Es genießt nur Immunität. Die räumlichkeiten diplomatischer Missionen sind unverletzlich (vgl. Art 22 Diplomatenrechtskonvention). Das heißt aber nicht, dass sie Staatsgebiet des Entsendestaates werden.

Die Immunität müsste erst von dem Staat, der den Diplomaten

vertritt aufgehoben werden. Das Auswärtige Amt hat keinen
Einfluss, sondern könnte nur derartiges beantragen.

Der Grund einer solchen - im Falle eines Mordes fast ungerecht
erscheinenen - Schutzes eines Diplomaten besteht darin, ihn,
der die Rechte der Bürger seines Landes im Ausland vertreten
muss, vor willkürlichen oder provozierten Verhaftungen absolut
zu schützen.

Dennoch würde ein Diplomat im Falle eines Mordes nach dem Recht des Entsendestaates im Entsendestaat vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Mord ist nämlich nach den meisten nationalen Strafrechtsordnungen auch bei Tatbegehung im Ausland nach inländischem Recht strafbar.

Auseinanderklaffen von Theorie und Praxis
Hi Tom,

deinen Ausführungen würde ich prinzipiell zustimmen, aber die Praxis spricht andere Regeln.

Ich erinnere nur an den Vorfall betreffend die (war es die israelische ???) Auslandsvertretung, wo plötzlich die Wächter das Feuer auf Demonstranten eröffneten, die sich bis zum Eingang vorgearbeitet hatten.

Diese Wächter (wohlgemerkt keine Diplomaten) sind ganz schnell in ihr Heimatland geholt worden, um sie vor Konsequenzen zu schützen.

Gleichwohl in gutgesinnter Laune ob anderer Ansichten grüßt Dich BeBro

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Da hast du natürlich recht. Es hängt natürlich davon ab, welche Einstellung eine Regierung zum rechtsstaatlichen Prinzip hat und da ist ja die israelische nicht gerade immer eine solche. Das Gesetz ist immer nur so viel wert, so gut es von der Exekutive vollzogen wird - wie immer.