HAllo Liébe Leutz,
wenn man als Zeugin eladen wurde, bei einem Fall bei dem es um Nötigung im Straßenverkehr geht, muss man dann dahin???
Sagen wir, man bekommt einen Brief in dem man zur Polizei gebeten wird um ein paar Fragen zu beantworten. Auf dem Brief würde stehen, dass wenn man dem Termin nicht nachkommt, dass das dann eben weitergeleitet wird usw´, Es wird aber nichts davon erwähnt, dass man nur dann nicht Aussagen muss bzw. erscheinen muss wenn der Beschuldigte von einem selbst der Angehörige, Verlobte usw ist.
Also was würde folgen, wenn man zu diesem Termin nicht geht obwohl der Beschuldigte von dem Zeugen kein Verlobter etc ist… ??? Schließlich hätte ja die Polizei das eigentlich im Brief vermerken müssen.
Was sagt Ihr dazu??
Lg, Jessie512