Wer erbt?

Hallo,
Der Vater von 2 Kinder verstirbt und hinterlässt seiner Frau und den Kindern eine Immobilie. Nun heiratet die Witwe noch einmal. Bei der Eheschließung wird kein Ehevertrag gemacht. Wer erbt nun wenn die Mutter verstirbt? Hat der zweite Ehemann ein Recht auf das Haus?
Beim Tod des Vaters (vor 18 Jahren) waren die Kinder noch Minderjährig und es existierte kein Ehevertrag und auch kein Testament. Somit müsste das Haus eigentlich zu 50% der Ehefrau gehören und die andere Hälfte zu gleichen Teilen den Kindern, oder?
Danke für die Anworten

Hallo,

Der Vater von 2 Kinder verstirbt und hinterlässt seiner Frau
und den Kindern eine Immobilie. Nun heiratet die Witwe noch
einmal. Bei der Eheschließung wird kein Ehevertrag gemacht.
Wer erbt nun wenn die Mutter verstirbt? Hat der zweite Ehemann
ein Recht auf das Haus?

da er drin wohnt, hat er zumindest das Nutzungsrecht.

Beim Tod des Vaters (vor 18 Jahren) waren die Kinder noch
Minderjährig und es existierte kein Ehevertrag und auch kein
Testament. Somit müsste das Haus eigentlich zu 50% der Ehefrau
gehören und die andere Hälfte zu gleichen Teilen den Kindern,
oder?

Das seh ich auch so.
Und von den 50% der Ehefrau, erben wiederum 50% die Kinder (haben zusammen also jetzt 75%) und die restlichen 25% erbt der Gatte.

Diese Angaben sind aber ohne Gewähr!

Gruss Harald

Hallo,

zunächst mal müsste man mal darauf hinweisen, dass erben nicht bedeutet, dass man einen konkreten Vermögensgegenstand (Immobilie) erlangt, sondern das hierdurch die Gesamtrechtsnachfolge mit allen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten eintritt.

Dann müsste man wissen, wem das Haus ursprünglich gehört hat und ob es zu diesem Zeitpunkt ggf. noch Verbindlichkeiten (z.B. aus der Finanzierung) gab.

Geht man von einer Konstellation aus, bei der das Haus ursprünglich beiden Ehegatten zur Hälfte gehört hat und es auch der einzige Vermögenswert war und keinerlei Verbindlichkeiten bestanden haben, dann wäre der 1/2 Anteil des Ehemannes am Haus ohne Testament bei angenommenem gesetzlichen Güterstand zu 1/2 (1/4 Erbanteil + 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich) auf die Ehefrau und zu je 1/4 auf die Kinder vererbt worden. Der Erbanspruch der Kinder verjährt in 30 Jahren, d.h. wenn er bislang noch nicht geltend gemacht wurde, könnte dies innerhalb der 30-Jahresfrist noch nachgeholt werden.

Nach dem Tod der Mutter (wiederum gesetzlicher Güterstand und kein Testament, alles wie oben angenommen), würde der ihr jetzt gehörende 3/4 Anteil am Haus (1/2 eigener ursprünglicher Anteil und 1/4 aus der Erbmasse des ersten Ehemanns) jetzt wieder zu 1/2 an den neuen Ehemann und zu je 1/4 an die Kinder fallen. Das kann man jetzt alles schön ausmultiplizieren und bekommt dann die Mehrheitsverhältnisse in der entsprechenden Erbengemeinschaft, die man dann entweder bestehen lassen kann oder die man durch Auszahlung/Versteigerung/… auflöst.

Gruß vom Wiz

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