Wer haftet bei Unfall ?

Auf einem frei zugänglichen Vereinsgelände (e.V.) soll einige Klettergeräte instaliert werden. (Höhe bis ca. 60cm über dem Boden). Auf dem Gelände gibt es keine Aufsicht oder ähnliches, Kinder können hier frei Spielen.
Wie ist das mit der Haftung wenn etwas passiert ?(Annahme: Die Geräte sind in einwandfreiem technischen Zustand und vom TÜV abgenommen)
Muß man Schilder aufstellen? (Spielplatznutzung auf eigene Gefahr o.ä.)