Wer hat Beweispflicht nach Reparaturen?

Hi,

ganz konkret: ich ließ Reifen wechseln in Werkstatt. Nach ca. 100km soll ich die Radmuttern nachziehen, so steht es auf der Rechnung. Nach ca. 70 km verabschiedete sich ein Bolzen an einem Rad. Ich zur Werkstatt und diese behaupteten nun, ich hätte zu fest die Radmuttern nachgezogen. Ich war aber nun da gar nicht dran, glaubt die Werkstatt mir natürlich nicht (die hätten ja mit Drehmomentschlüssel angezogen). Da der Bolzen aber nun ziemlich böse ausgebrochen ist (Materialfehler ist auszuschließen), wird es nicht ganz billig (Felge, Bremsscheibe, Sattel…). Kann ich davon ausgehen, das ich da in einem eventuellen Rechtsstreit den Kürzeren ziehe? Noch eine Frage (sollte ich vielleicht im Vierräderbrett stellen): Gibt es Drehmomentmessung beim Schlagschrauber, pressluftbetrieben? Ich glaube wohl eher nicht.

Gruß
André

Die Beweispflicht liegt eindeutig beim Dienstleister sofern die Geschichte nicht länger wie 6 Monate her ist.

Mach eine schriftliche Mängelrüge und verweise auf deinen
Gewährleistungsanspruch.