Hallo,
es geht hier um einen Fall, in dem ein Anwalt für Arbeitsrecht neben einer normalen Arbeitsrechtsklage (nach Kündigung) eine „Zweitklage“ eingereicht hat (gegen Klausel in Arbeitsvertrag, dass der AN dem AG bei „verursachter“ Kündigung eine Abfindung zu zahlen hat).
Nach Abschluss der Klage weigert sich die Rechtschutzversicherung nun, die Kosten für die „Zweitklage“ zu übernehmen (über 1.000 Euro), da diese deren Meinung nach wohl völlig unsinnig war (da die Klausel grundsätzlich in Arbeitsverträgen nicht erlaubt/gültig ist).
Wo kann man sich da jetzt erkundigen, ob der Anwalt wirklich falsch gehandelt und so unnötig Kosten verursacht hat oder ob die Versicherung mit ihrer Meinung falsch liegt oder ob der Kläger wirklich die Kosten übernehmen muss, da alles einwandfrei gelaufen ist? Einen anderen Anwalt kann man ja wahrscheinlich nicht beauftragen, denn 1. werden die Kosten für eine eventuelle nächste Klage nicht von der Versicherung übernommen und 2. „hackt eine Krähe der anderen ja kein Auge aus“, sofern der erste Anwalt wirklich falsch gehandelt hat.
Also, kann mir hier jemand einen Tipp geben, wer die Sache prüfen könnte?
Grüße
Yvonne