Wer kann prüfen, ob Anwalt richtig gehandelt hat?

Hallo,

es geht hier um einen Fall, in dem ein Anwalt für Arbeitsrecht neben einer normalen Arbeitsrechtsklage (nach Kündigung) eine „Zweitklage“ eingereicht hat (gegen Klausel in Arbeitsvertrag, dass der AN dem AG bei „verursachter“ Kündigung eine Abfindung zu zahlen hat).

Nach Abschluss der Klage weigert sich die Rechtschutzversicherung nun, die Kosten für die „Zweitklage“ zu übernehmen (über 1.000 Euro), da diese deren Meinung nach wohl völlig unsinnig war (da die Klausel grundsätzlich in Arbeitsverträgen nicht erlaubt/gültig ist).

Wo kann man sich da jetzt erkundigen, ob der Anwalt wirklich falsch gehandelt und so unnötig Kosten verursacht hat oder ob die Versicherung mit ihrer Meinung falsch liegt oder ob der Kläger wirklich die Kosten übernehmen muss, da alles einwandfrei gelaufen ist? Einen anderen Anwalt kann man ja wahrscheinlich nicht beauftragen, denn 1. werden die Kosten für eine eventuelle nächste Klage nicht von der Versicherung übernommen und 2. „hackt eine Krähe der anderen ja kein Auge aus“, sofern der erste Anwalt wirklich falsch gehandelt hat.

Also, kann mir hier jemand einen Tipp geben, wer die Sache prüfen könnte?

Grüße

Yvonne

Einen anderen Anwalt kann man ja
wahrscheinlich nicht beauftragen, denn … „hackt eine
Krähe der anderen ja kein Auge aus“, sofern der erste
Anwalt wirklich falsch gehandelt hat.

Genau. Damit sich das nicht ändert, darf auch immer nur ein Anwalt den Gerichtssaal betreten.

Es geht ja auch nicht mehr um eine Klage, sondern darum, ob der Anwalt einen Fehler gemacht hat, entweder aus Unwissenheit oder einfach, um mehr Geld zu kassieren.

Wer kann also überprüfen, ob ein Anwalt falsch gehandelt hat? „Normale“ Leute müssen doch oft auch für ihre Fehler geradestehen, und da prüfen im Zweifelsfall Anwälte und Gerichte. Und Anwälte dürften dann ja wohl auch nicht in einer Art rechtsfreiem Raum leben, nur weil Anwälte nicht oder nur ungern gegen Anwälte vorgehen, oder? Und es geht ja auch nur um die Klärung der Angelegenheit, wer da im Recht ist (oder vielleicht Mist gebaut hat).

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Wer kann also überprüfen, ob ein Anwalt falsch gehandelt hat?
„Normale“ Leute müssen doch oft auch für ihre Fehler
geradestehen, und da prüfen im Zweifelsfall Anwälte und
Gerichte. Und Anwälte dürften dann ja wohl auch nicht in einer
Art rechtsfreiem Raum leben, nur weil Anwälte nicht oder nur
ungern gegen Anwälte vorgehen, oder? Und es geht ja auch nur
um die Klärung der Angelegenheit, wer da im Recht ist (oder
vielleicht Mist gebaut hat).

Hallo Yvonne,
warum sollen Anwälte nicht gegen Anwälte vorgehen? Das ist für die Tagesgeschäft. Wenn einer damit Probleme hat, hat er seinen Beruf verfehlt.
Natürlich kann man auch mal an ein „schwarzes Schaf“ geraten. Aber ein Anwalt kann am besten helfen, Fehler aufzudecken und die Interessen des Mandanten zu vertreten.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

OK, Danke für die Antworten!

Dann ist es also am besten, einem anderen Anwalt den Fall zu schildern/zeigen, damit der sehen kann, ob der erste Anwalt einen Fehler gemacht hat oder ob die Rechtschutzversicherung vielleicht ungerechtfertigterweise die Übernahme der Kosten ablehnt. Nur, dann müsste es ja am besten ein „allgemeiner“ Anwalt (nicht aus dem Arbeitsrecht) sein, da dann die Wahrscheinlichkeit nicht so groß ist, dass sich die Anwälte kennen, damit der zweite Anwalt die Sache halbwegs neutral beurteilen kann. Und sollte der erste Anwalt eindeutig einen Fehler gemacht haben, könnte ja vielleicht ein Brief des zweiten Anwalts ausreichen, um eventuell die Restkosten zumindest stark zu verringern. Ich möchte dem ersten Anwalt auch keine böse Absicht unterstellen, könnte mir aber aus vorheriger Erfahrung vorstellen, dass er rechtlich nicht immer ganz auf dem neuesten Stand ist (Typ etwas älterer „zerstreuter Professor“).

Dann muss also der Mandant noch einmal einige Euro in eine zweite Anwaltsmeinung investieren …

Dann hab ich aber noch eine Frage: Sollte sich herausstellen, dass der Anwalt absolut richtig gehandelt hat und die Versicherung eigentlich hätte die Kosten übernehmen müssen, an wen könnte man sich dann wenden (die Versicherung zahlt ja keine Klage gegen sich selbst)?

Grüße

Yvonne

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Hallo!

Dann ist es also am besten, einem anderen Anwalt den Fall zu
schildern/zeigen, damit der sehen kann, ob der erste Anwalt
einen Fehler gemacht hat oder ob die Rechtschutzversicherung
vielleicht ungerechtfertigterweise die Übernahme der Kosten
ablehnt. Nur, dann müsste es ja am besten ein „allgemeiner“
Anwalt (nicht aus dem Arbeitsrecht) sein, da dann die
Wahrscheinlichkeit nicht so groß ist, dass sich die Anwälte
kennen, damit der zweite Anwalt die Sache halbwegs neutral
beurteilen kann.

Um einen Fehler zu erkennen, muss man wissen wie es richtig geht. Wenn ein Anwalt gegen einen Kollegen nicht vorgehen möchte, weil er ihn etwa kennt, dann wird er das auch sagen. Ein Anwalt muss ja ein Mandat nicht übernehmen. Haftungsprozesse gegen Anwälte gibt es aber immer wieder, so ungewöhnlich ist das also auch wieder nicht.

Dann muss also der Mandant noch einmal einige Euro in eine
zweite Anwaltsmeinung investieren …

Ja, ober aber seine RS-Versicherung fragen, ob sie da nicht was zahlen müsste (wenn sie solche Mandatsverträge mitumfasst) - immerhin sagt ja die RS-Versicherung implizit selbst, dass der Anwalt einen Fehler gemacht hat…

Dann hab ich aber noch eine Frage: Sollte sich herausstellen,
dass der Anwalt absolut richtig gehandelt hat und die
Versicherung eigentlich hätte die Kosten übernehmen müssen, an
wen könnte man sich dann wenden (die Versicherung zahlt ja
keine Klage gegen sich selbst)?

An einen Anwalt, mit dem man die Versicherung klagen kann.

Gruß
Tom

Hallo!

Dann ist es also am besten, einem anderen Anwalt den Fall zu
schildern/zeigen, damit der sehen kann, ob der erste Anwalt
einen Fehler gemacht hat oder ob die Rechtschutzversicherung
vielleicht ungerechtfertigterweise die Übernahme der Kosten
ablehnt. Nur, dann müsste es ja am besten ein „allgemeiner“
Anwalt (nicht aus dem Arbeitsrecht) sein, da dann die
Wahrscheinlichkeit nicht so groß ist, dass sich die Anwälte
kennen, damit der zweite Anwalt die Sache halbwegs neutral
beurteilen kann.

Um einen Fehler zu erkennen, muss man wissen wie es richtig
geht. Wenn ein Anwalt gegen einen Kollegen nicht vorgehen
möchte, weil er ihn etwa kennt, dann wird er das auch sagen.
Ein Anwalt muss ja ein Mandat nicht übernehmen.
Haftungsprozesse gegen Anwälte gibt es aber immer wieder, so
ungewöhnlich ist das also auch wieder nicht.

Dann muss also der Mandant noch einmal einige Euro in eine
zweite Anwaltsmeinung investieren …

Ja, ober aber seine RS-Versicherung fragen, ob sie da nicht
was zahlen müsste (wenn sie solche Mandatsverträge mitumfasst)

  • immerhin sagt ja die RS-Versicherung implizit selbst, dass
    der Anwalt einen Fehler gemacht hat…

Dann hab ich aber noch eine Frage: Sollte sich herausstellen,
dass der Anwalt absolut richtig gehandelt hat und die
Versicherung eigentlich hätte die Kosten übernehmen müssen, an
wen könnte man sich dann wenden (die Versicherung zahlt ja
keine Klage gegen sich selbst)?

An einen Anwalt, mit dem man die Versicherung klagen kann.

Komlizierter gehts aber noch?!

Gruß
Tom

Wieviele Anwälte muß man denn da für einen einzigen Fall einplanen?

daggi!

Hallo Yvonne!

Wenns hart kommt, würde ich mich an die Rechtsanwaltskammer wenden. Soweit ich weiß, sind die unter anderem dafür da, wenn es Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandanten gibt.

Gruß daggi!

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Hallo,

Wenns hart kommt, würde ich mich an die Rechtsanwaltskammer
wenden. Soweit ich weiß, sind die unter anderem dafür da, wenn
es Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandanten gibt.

Lol, die wird ihr was husten, wenn die mit der Frage ankommt. Die Rechtsanwaltskammer betreibt doch keine Rechtsberatung.

Nein, für diese Frage ist einzig ein anderer Anwalt zu konsultieren.

Gruß
Dea

Hallo!

Komlizierter gehts aber noch?!

Was ist daran kompliziert?

Wieviele Anwälte muß man denn da für einen einzigen Fall
einplanen?

Pro Fall einen. Insgesamt hätten wir bei dem Sachverhalt drei Fälle, wobei insgesamt zwei Anwälte genügen würden.

Gruß
Tom

Hallo nochmal,

Danke für die ganzen Antworten!

Der Kläger hat nun nochmal seine Rechtschutzversicherung angerufen und wird von der (hoffentlich) eine genaue Stellungnahme bekommen, was genau da jetzt schiefgelaufen bzw. falsch gemacht worden sein soll.

Und damit müsste er denn wohl nochmal zu einem anderen Anwalt gehen oder sich bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beraten lassen, die wohl auch die Vorgehensweisen von Versicherungen überprüfen kann (falls hier jemand Erfahrung mit der BaFin hat, würde ich mich über einen entsprechenden Bericht freuen).

Grüße

Yvonne