Eine Haftung ist ausgeschlossen. Wer sein Fahrzeug unter einen
Baum stellt handelt, wenn Nüsse herunter fallen fahrlässig und
hat den Schaden selbst zu tragen.
Gruss Günter
Wenn ich mein Auto auf dem dafür gedachten Autoabstellplatz
auf dem eigenen Grundstück abstelle, handele ich
fahrlässig… Hhhmm, das sollte mich eigentlich wundern.
Nein, muss Dich nicht wundern. Deine Versicherung wird Dich spätestens wenn Du ein Schaden hast hinweisen, dass Du grob fahrlässig den Schaden verursacht hast, weil Du das Auto trotz der Kenntnisse, dass eine Frucht herabfallen und das Auto beschädigen kann, unter den Baum stellst. Man wird Dich hinweisne, dass Du als Versicherungsnehmer verpflichtet bist, Schäden nach besten Wissen und Möglichkeiten zu vermeiden.
Andererseits auch wieder nicht, denn wer den Schaden hat, ist
ja meistens der Dumme. Entweder lasse ich den Baum (Höhe 12m)
nach Genehmigung selbst schneiden (=> Kosten), wenn dies
der Nachbar nicht tut (nach einer Frist, die man dem Nachbarn
gewährt und er diese nicht wahrnimmt, darf man dies, wie ich
mittlerweile weiss) oder ich baue einen überdachten Carport
(=> Kosten und häßlich).
Also, den Nachbarn schriftlich auffordern, den Baum mit Genehmigung der Behjörde zu entasten. Mieter müssen dies über den vermieter verlangen. Mieter haben die Möglichkeit, wenn der Platz als Stellplatz vermietet ist, die Kosten des Stellplatzes einzubehalten, aber bitte den Vermieter verständigen. Der Vermieter hat die Möglichkeit, den Nachbarn zu zwingen, seine Bäume zu entasten und dafür zu sorgen, dass der Nachbar oder Schäden ist. Stadtverwaltung anfragen, ob es wirklich wegenj der Bäume diese Probleme gibt und auf die Unfallgefahr hinweisen.
Es gibt noch eine Möglichkeit, die aber nicht immer und vor allen in nicht jedem Rathaus funktioniert, aber in den meisten. Die Stadtverwaltung haftbar machen für eventuelle Schäden, die entstehen können, weil sich die Statdverwaltung weigert, eine ordnungsgemässe Pflege der geschützten Bäume wahrzunehmen.
Es fragt sich, wessen Interessen die Stadt wahrt, wenn der
Baum ein Ärgerniss für alle Nachbarn darstellt, da selbst der
Nachbar täglich fluchend die Nüsse zusammenkehrt.
Zu illegalen Vorgängen kann ich Dir nicht raten, es verstösst auch gegen meine Tätigkeit sowohl hier wie im Beratungsbereich. Ich kann nur feststellen, dass der Gemeinde durch beide möglicherweise Schadenersatzansprüche angedroht werden sollten, wenn dort nichts geschieht.
Gruss Günter