Wer muß Bäume schneiden ?

Hallo zusammen,

als Neugrundstücksbesitzer benötige ich zu folgendendem ein bisschen Nachhilfe:

Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Baum, dessen Äste in unser Grundstück hineinragen. Bevor ich mich mit dem Nachbar unterhalte, wer die Äste schneiden muß (darf), würde mich die rechtliche Regelung interessieren.

Wer muß bzw. darf die Äste kürzen, der Nachbar oder ich ?

Erschwerend kommt hinzu, daß dieser Baum von der Stadtverwaltung geschützt ist und nur mit Genehmigung der Stadt (von wem auch immer) beschnitten werden darf. Leider wirft dieser Baum (Höhe ca. 12 m) momentan mit Nüssen um sich, sodaß diese mein Auto mit Beulen (bisher 5) verzieren.

Wer haftet für die sich daraus ergebenden Schäden, die Stadtverwaltung, der Nachbar oder ist das dann persönliches Pech ?

Darf die Stadt die Genehmigung zum Beschneiden des Baumes verweigern ?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß W.

Hallo zusammen,

Wer muß bzw. darf die Äste kürzen, der Nachbar oder ich ?

Zuerst einmal nur der, dem der Baum gehört.

Erschwerend kommt hinzu, daß dieser Baum von der
Stadtverwaltung geschützt ist und nur mit Genehmigung der
Stadt (von wem auch immer) beschnitten werden darf. Leider
wirft dieser Baum (Höhe ca. 12 m) momentan mit Nüssen um sich,
sodaß diese mein Auto mit Beulen (bisher 5) verzieren.

Wer haftet für die sich daraus ergebenden Schäden, die
Stadtverwaltung, der Nachbar oder ist das dann persönliches
Pech ?

Eine Haftung ist ausgeschlossen. Wer sein Fahrzeug unter einen Baum stellt handelt, wenn Nüsse herunter fallen fahrlässig und hat den Schaden selbst zu tragen.

Darf die Stadt die Genehmigung zum Beschneiden des Baumes
verweigern ?

Es kommt darauf an, ob die Substanz des Baumes beschädigt werden könnte. Nachfrage bei der Stadt wird wohl notwendig werden.

Gruss Günter

Hallo W. Pöpperl,

die Bäume in unserer Gemeinde stehen unter den Fittichen des Umweltreferats, und das stellt die Baumschutzverordnung entschieden über die Regelungen des Nachbarschaftsrechts (daher darf ich z.B. meine Alleebäume behalten, obwohl sie zu nahe an der Grenze stehen, und der Nachbar Beeinträchtigungen geltend macht.)

Du darfst übrigens, da bin ich mir ziemlich sicher, die auf Deinen Grund gefallenen Nüsse essen.

Gruß

Wolfgang Berger

Eine Haftung ist ausgeschlossen. Wer sein Fahrzeug unter einen
Baum stellt handelt, wenn Nüsse herunter fallen fahrlässig und
hat den Schaden selbst zu tragen.

Gruss Günter

Wenn ich mein Auto auf dem dafür gedachten Autoabstellplatz auf dem eigenen Grundstück abstelle, handele ich fahrlässig… Hhhmm, das sollte mich eigentlich wundern.
Andererseits auch wieder nicht, denn wer den Schaden hat, ist ja meistens der Dumme. Entweder lasse ich den Baum (Höhe 12m) nach Genehmigung selbst schneiden (=> Kosten), wenn dies der Nachbar nicht tut (nach einer Frist, die man dem Nachbarn gewährt und er diese nicht wahrnimmt, darf man dies, wie ich mittlerweile weiss) oder ich baue einen überdachten Carport (=> Kosten und häßlich).
Es fragt sich, wessen Interessen die Stadt wahrt, wenn der Baum ein Ärgerniss für alle Nachbarn darstellt, da selbst der Nachbar täglich fluchend die Nüsse zusammenkehrt.

Gruß W.

Hallo W. Pöpperl,

die Bäume in unserer Gemeinde stehen unter den Fittichen des
Umweltreferats, und das stellt die Baumschutzverordnung
entschieden über die Regelungen des Nachbarschaftsrechts
(daher darf ich z.B. meine Alleebäume behalten, obwohl sie zu
nahe an der Grenze stehen, und der Nachbar Beeinträchtigungen
geltend macht.)

Fällt schwer, dies nachzuvollziehen, wenn man auf der verkehrten Seite des Zaunes steht.
Würde mich aber mal interessieren, welchen Nutzen hat denn eigentlich die Gemeinde von den Bäumen, abgesehen davon, daß die Pflege der Bäume den Gemeindesäckel nicht belasten?

Du darfst übrigens, da bin ich mir ziemlich sicher, die auf
Deinen Grund gefallenen Nüsse essen.

Das fällt bei der Menge der herabfallenden Nüsse schwer (Baumhöhe 12m) und es wäre dann auch ein ziemlich eintöniger und vor allem einseitiger Ernährungsplan. Mit Salat ginge es einfacher, der wächst nicht so hoch und ist, in Massen gegessen, auf jeden Fall gesünder.

Gruß W.

Eine Haftung ist ausgeschlossen. Wer sein Fahrzeug unter einen
Baum stellt handelt, wenn Nüsse herunter fallen fahrlässig und
hat den Schaden selbst zu tragen.

Gruss Günter

Wenn ich mein Auto auf dem dafür gedachten Autoabstellplatz
auf dem eigenen Grundstück abstelle, handele ich
fahrlässig… Hhhmm, das sollte mich eigentlich wundern.

Nein, muss Dich nicht wundern. Deine Versicherung wird Dich spätestens wenn Du ein Schaden hast hinweisen, dass Du grob fahrlässig den Schaden verursacht hast, weil Du das Auto trotz der Kenntnisse, dass eine Frucht herabfallen und das Auto beschädigen kann, unter den Baum stellst. Man wird Dich hinweisne, dass Du als Versicherungsnehmer verpflichtet bist, Schäden nach besten Wissen und Möglichkeiten zu vermeiden.

Andererseits auch wieder nicht, denn wer den Schaden hat, ist
ja meistens der Dumme. Entweder lasse ich den Baum (Höhe 12m)
nach Genehmigung selbst schneiden (=> Kosten), wenn dies
der Nachbar nicht tut (nach einer Frist, die man dem Nachbarn
gewährt und er diese nicht wahrnimmt, darf man dies, wie ich
mittlerweile weiss) oder ich baue einen überdachten Carport
(=> Kosten und häßlich).

Also, den Nachbarn schriftlich auffordern, den Baum mit Genehmigung der Behjörde zu entasten. Mieter müssen dies über den vermieter verlangen. Mieter haben die Möglichkeit, wenn der Platz als Stellplatz vermietet ist, die Kosten des Stellplatzes einzubehalten, aber bitte den Vermieter verständigen. Der Vermieter hat die Möglichkeit, den Nachbarn zu zwingen, seine Bäume zu entasten und dafür zu sorgen, dass der Nachbar oder Schäden ist. Stadtverwaltung anfragen, ob es wirklich wegenj der Bäume diese Probleme gibt und auf die Unfallgefahr hinweisen.

Es gibt noch eine Möglichkeit, die aber nicht immer und vor allen in nicht jedem Rathaus funktioniert, aber in den meisten. Die Stadtverwaltung haftbar machen für eventuelle Schäden, die entstehen können, weil sich die Statdverwaltung weigert, eine ordnungsgemässe Pflege der geschützten Bäume wahrzunehmen.

Es fragt sich, wessen Interessen die Stadt wahrt, wenn der
Baum ein Ärgerniss für alle Nachbarn darstellt, da selbst der
Nachbar täglich fluchend die Nüsse zusammenkehrt.

Zu illegalen Vorgängen kann ich Dir nicht raten, es verstösst auch gegen meine Tätigkeit sowohl hier wie im Beratungsbereich. Ich kann nur feststellen, dass der Gemeinde durch beide möglicherweise Schadenersatzansprüche angedroht werden sollten, wenn dort nichts geschieht.

Gruss Günter

Nein, muss Dich nicht wundern. Deine Versicherung wird Dich
spätestens wenn Du ein Schaden hast hinweisen, dass Du grob
fahrlässig den Schaden verursacht hast, weil Du das Auto trotz
der Kenntnisse, dass eine Frucht herabfallen und das Auto
beschädigen kann, unter den Baum stellst. Man wird Dich
hinweisne, dass Du als Versicherungsnehmer verpflichtet bist,
Schäden nach besten Wissen und Möglichkeiten zu vermeiden.

Von meiner Versicherung will ich auch nichts ersetzt haben, höchstens von der Stadt.
Ich schliesse vielmehr daraus, daß ich einerseits die Pflicht habe, einen Abstellplatz auf meinem Grundstück nachzuweisen (Auflage der Stadt), diesen aber nicht nutzen kann, weil andererseits meine Autoversicherung (und der gesunde Menschenverstand) mir verbietet, das Auto auf meinen Abstellplatz zu stellen. Leider kann ich den Autoabstellplatz nicht an anderer Stelle im Grundstück errichten, da kein Platz vorhanden ist.
Weiterhin verbietet die Stadt in der gesamten Strasse das Parken per Parkverbotsschilder.
Die Schlussfolgerung daraus wäre, daß ich ein Grundstück in einem Wohngebiet besitze, in dem die Autos nicht auf Autoabstellplätzen abgestellt werden können.

Zu illegalen Vorgängen kann ich Dir nicht raten, es verstösst
auch gegen meine Tätigkeit sowohl hier wie im
Beratungsbereich. Ich kann nur feststellen, dass der Gemeinde
durch beide möglicherweise Schadenersatzansprüche angedroht
werden sollten, wenn dort nichts geschieht.

Gruss Günter

Illegale Vorgänge sind auch nicht in Erwägung gezogen worden, zumal diese bei Entastung des 12m hohen Baumes mit einem Hubwagen wohl auch zu auffällig wären. Außerdem möchte ich hier niemanden zum Rat zu einer illegalen Handlung auffordern, ein solcher Rat nützt mir sowieso nichts, da ich die legale Regelung der Angelegenheit bevorzuge.
Aus Deiner Antwort entnehme ich, daß die Stadt, die per Verordnung den Baum schützt, auch für die Kosten der Entastung aufkommen sollte. Ist diese Regelung bundeslandabhängig oder liegt es nur in Entscheidung der Stadt?

Gruß W.

Hallo W. Pöpperl,

die Bäume in unserer Gemeinde stehen unter den Fittichen des
Umweltreferats, und das stellt die Baumschutzverordnung
entschieden über die Regelungen des Nachbarschaftsrechts
(daher darf ich z.B. meine Alleebäume behalten, obwohl sie zu
nahe an der Grenze stehen, und der Nachbar Beeinträchtigungen
geltend macht.)

Fällt schwer, dies nachzuvollziehen, wenn man auf der
verkehrten Seite des Zaunes steht.
Würde mich aber mal interessieren, welchen Nutzen hat denn
eigentlich die Gemeinde von den Bäumen, abgesehen davon, daß
die Pflege der Bäume den Gemeindesäckel nicht belasten?

Nutzen wohl kaum, aber der Naturschutz wird hier eingehalten oder durchgesetzt, wie immer man es sehen will.

Du darfst übrigens, da bin ich mir ziemlich sicher, die auf
Deinen Grund gefallenen Nüsse essen.

Das fällt bei der Menge der herabfallenden Nüsse schwer
(Baumhöhe 12m) und es wäre dann auch ein ziemlich eintöniger
und vor allem einseitiger Ernährungsplan. Mit Salat ginge es
einfacher, der wächst nicht so hoch und ist, in Massen
gegessen, auf jeden Fall gesünder.

Kannst Du mir mal erklären,was das mit der Frage zu tun hat,

Gruss Günter

Nein, muss Dich nicht wundern. Deine Versicherung wird Dich
spätestens wenn Du ein Schaden hast hinweisen, dass Du grob
fahrlässig den Schaden verursacht hast, weil Du das Auto trotz
der Kenntnisse, dass eine Frucht herabfallen und das Auto
beschädigen kann, unter den Baum stellst. Man wird Dich
hinweisne, dass Du als Versicherungsnehmer verpflichtet bist,
Schäden nach besten Wissen und Möglichkeiten zu vermeiden.

Von meiner Versicherung will ich auch nichts ersetzt haben,
höchstens von der Stadt.
Ich schliesse vielmehr daraus, daß ich einerseits die Pflicht
habe, einen Abstellplatz auf meinem Grundstück nachzuweisen
(Auflage der Stadt), diesen aber nicht nutzen kann, weil
andererseits meine Autoversicherung (und der gesunde
Menschenverstand) mir verbietet, das Auto auf meinen
Abstellplatz zu stellen. Leider kann ich den Autoabstellplatz
nicht an anderer Stelle im Grundstück errichten, da kein Platz
vorhanden ist.
Weiterhin verbietet die Stadt in der gesamten Strasse das
Parken per Parkverbotsschilder.
Die Schlussfolgerung daraus wäre, daß ich ein Grundstück in
einem Wohngebiet besitze, in dem die Autos nicht auf
Autoabstellplätzen abgestellt werden können.

Zu illegalen Vorgängen kann ich Dir nicht raten, es verstösst
auch gegen meine Tätigkeit sowohl hier wie im
Beratungsbereich. Ich kann nur feststellen, dass der Gemeinde
durch beide möglicherweise Schadenersatzansprüche angedroht
werden sollten, wenn dort nichts geschieht.

Gruss Günter

Illegale Vorgänge sind auch nicht in Erwägung gezogen worden,
zumal diese bei Entastung des 12m hohen Baumes mit einem
Hubwagen wohl auch zu auffällig wären. Außerdem möchte ich
hier niemanden zum Rat zu einer illegalen Handlung auffordern,
ein solcher Rat nützt mir sowieso nichts, da ich die legale
Regelung der Angelegenheit bevorzuge.
Aus Deiner Antwort entnehme ich, daß die Stadt, die per
Verordnung den Baum schützt, auch für die Kosten der Entastung
aufkommen sollte. Ist diese Regelung bundeslandabhängig oder
liegt es nur in Entscheidung der Stadt?

Wie allgemein bekannt ist, Kommunen verordnen, ordnen an und die Folgen hat der Bürger, in dem Fall der Eigentümer des Baumes zu tragen. Du solltest, dies mein Rat, die Stadt hinweisen, da sie offensichtlich - wie ich Deinen Antworten entnehme - einer Entlastung im Wege steht, mit in die Haftung nehmen. Meist wird in solcehn Fällen dann sofort reagiert. Eine Verordnung auf Bundesebene gibt es nicht.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für Deine Antwort,

Gruß W.