Wer trägt die Versandkosten?

Käufer K ersteigert einen Artikel bei ebay, den Verkäufer V als mängelfrei beschreibt.
V bietet den Artikel für Selbstabholer an.

Da K der Weg zu weit ist, läßt er den Artikel von einer Spedition abholen. Nach Erhalt stellt K fest, daß der Artikel defekt ist. Er verlangt von V nach BGB Schadenersatz = Erstattung des Artikelpreises + Versandkosten.

V gesteht den Schaden ein, bietet K an, den Artikel zu vernichten und den Kaufpreis zu ersetzen. Nicht aber die Versandkosten, da der Artikel für Selbstabholer war.

Frage: Muß V die Versandkosten ersetzen?