Wer bezahlt die Anwaltskosten bei einer außergerichtlich geklärten Auseinandersetzung?
Ich war bzgl. meiner Pflichten als Mieter anderer Meinung als der Vermieter. Der Vermieter schaltete einen Rechtsanwalt ein und ich tat dies ebenfalls. Mein Anwalt riet mir, auf das Verlangen des Vermieters und dessen Anwalt einzugehen. O.K. das habe ich dann auch getan. Nun erhielt ich vom gegnerischen Anwalt eine Rechnung für seine Beratungstätigkeit, „…die notwendig geworden wäre, da ich ich das Verlangen des Vermieters sonst abgelehnt hätte!“ Ist das so üblich und in Ordnung?
Zufällig hatte ich nämlich gleichzeitig mit einem Lieferanten eine Auseinandersetzung, bei der der Lieferer aufgrund eines Schreibens meines Anwalts einlenkte. Die Kosten für seine Bemühungen holte mein Anwalt dagegen von meiner Rechtsschutzversicherung (hätte ich die nicht gehabt, hätte ich ihn wohl bezahlen müssen) und nicht von meinem säumigen Lieferant. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Vielen Dank für Eure Auskünfte!