Wer zahlt den Rechtsanwalt?

Wer bezahlt die Anwaltskosten bei einer außergerichtlich geklärten Auseinandersetzung?

Ich war bzgl. meiner Pflichten als Mieter anderer Meinung als der Vermieter. Der Vermieter schaltete einen Rechtsanwalt ein und ich tat dies ebenfalls. Mein Anwalt riet mir, auf das Verlangen des Vermieters und dessen Anwalt einzugehen. O.K. das habe ich dann auch getan. Nun erhielt ich vom gegnerischen Anwalt eine Rechnung für seine Beratungstätigkeit, „…die notwendig geworden wäre, da ich ich das Verlangen des Vermieters sonst abgelehnt hätte!“ Ist das so üblich und in Ordnung?

Zufällig hatte ich nämlich gleichzeitig mit einem Lieferanten eine Auseinandersetzung, bei der der Lieferer aufgrund eines Schreibens meines Anwalts einlenkte. Die Kosten für seine Bemühungen holte mein Anwalt dagegen von meiner Rechtsschutzversicherung (hätte ich die nicht gehabt, hätte ich ihn wohl bezahlen müssen) und nicht von meinem säumigen Lieferant. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Vielen Dank für Eure Auskünfte!

Hallo Wolfgang,

im ersten Fall alles OK. Der Unterlegene zahlt grundsätzlich beide Anwälte, wenn die Einschaltung des gegnerischen Anwalts geboten war (ist sie eigentlich immer). Selbstverständlich kann man aber im Rahmen von Vergleichen auch andere Lösungen machen, d.h. wenn beide gleich weit nachgeben, zahlt jeder üblicherweise seinen Anwalt, …

Im zweiten Fall hätte der Anwalt vermutlich auch gegenüber dem Gegner abrechnen können. Allerdings produziert dies natürlich immer auch zusätzliches Konfliktpotential. Und wenn dann da eine Rechtsschutzversicherung des Mandanten verfügbar ist, bevorzugt man diese oft, wenn es keinen offiziellen Vergleich gibt.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang,
an Deiner Stelle würde ich mich sträuben, irgendeine Anwaltsrechnung zu bezahlen. Rechnungen zu verschicken ist nur gängige Praxis von Anwaltskanzleien und müssen nur bezahlt werden, wenn man das auch will oder wenn Du deren Luxusleben finanzieren willst.
Viele Grüße aus Nürnberg
Franz

Wer bezahlt die Anwaltskosten bei einer außergerichtlich

geklärten Auseinandersetzung?

Ich war bzgl. meiner Pflichten als Mieter anderer Meinung als
der Vermieter. Der Vermieter schaltete einen Rechtsanwalt ein
und ich tat dies ebenfalls. Mein Anwalt riet mir, auf das
Verlangen des Vermieters und dessen Anwalt einzugehen. O.K.
das habe ich dann auch getan. Nun erhielt ich vom gegnerischen
Anwalt eine Rechnung für seine Beratungstätigkeit, „…die
notwendig geworden wäre, da ich ich das Verlangen des
Vermieters sonst abgelehnt hätte!“ Ist das so üblich und in
Ordnung?

Zufällig hatte ich nämlich gleichzeitig mit einem Lieferanten
eine Auseinandersetzung, bei der der Lieferer aufgrund eines
Schreibens meines Anwalts einlenkte. Die Kosten für seine
Bemühungen holte mein Anwalt dagegen von meiner
Rechtsschutzversicherung (hätte ich die nicht gehabt, hätte
ich ihn wohl bezahlen müssen) und nicht von meinem säumigen
Lieferant. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Vielen Dank für Eure Auskünfte!

könntest du bitte…
… die Klappe halten statt hier im Beratungsbrett solchen Blödsinn von dir zu lassen!

Bernd