Wer zuerst kommt ... hat die Namensrechte?

Hallo zusammen,

mal angenommen, A hat einen Namen kreiiert, den sich aber B eintragen lässt, den es auch vorher noch nicht gab.

A und B haben vorher zusammen gearbeitet.

A hat Zeugen dafür, dass der von B eingetragene Name, von A stammt.

Hat A jetzt schlicht und ergreifend Pech, weil B sich den Namen hat eintragen lassen und es ganz sicher viele Menschen gibt, die diesen Namen haben „kreiiert“ haben, nur sich eben nicht eintragen lassen oder könnte A jetzt dagegen sogar schließlich klagen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Wie passt eigentlich „… den es vorher noch nicht gab“ und weiter unten " sicher ganz viele Menschen gibt, die diesen Namen haben (oder kreiert haben) " zusammen ?

Grundsätzlich kann A gegen B klagen, wenn er meint Rechte an dem angemeldeten Namen zu haben. Geklagt würde dann sicherlich rein um Entschädigung für die „Erfindung“ des Namens, der Marke.

MfG
duck313

Sorry, missverständlich ausgedrückt.

Meinte damit, dass es sicherlich noch mehrere Menschen geben könnte, die vielleicht genau diesen Namen mal „erfunden“ haben, aber nie angemeldet haben.

Stimme duck313 zu. Sicherlich kommt es auch etwas auf die Schöpfungstiefe an, d.h. wie originell/außergewöhnlich die Namensidee ist.