Hallo zusammen,
angenommen drei Studenten, nennen wir sie A , B und C ziehen zusammen in eine 3er-WG-Wohnung ein, also alle gleichzeitig. Von da an teilen sie sich alle Kosten und gehen bald zum Möbelmarkt um sich eine Küche auszusuchen, da die bezogene Wohnung keine Einbauküche hätte. Zusammen erstellen sie einen Kaufvertrag beim Möbelmarkt (alle drei seien dort als Käufer eingetragen) und bekommen bald ihre neue Küche ausgeliefert.
Nun zwei Monate später komme erster Streit auf und wenige Tage später will C ausziehen und besorgt sich daraufhin bei der Verwaltung der Wohnung ein Schreiben, mit dem die WG-Bewohner vereinbaren sollen, dass C zum Ende des Monats ausziehen darf, um zu vermeiden, dass (unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten) der ganze Vertrag aufgelöst werden müsse nur um dann wieder von A und B später neu beschlossen zu werden.
Nachdem dies von den Anwesenden aufgrund des Streits gerne unterschrieben wurde, um sich aus dem Weg gehen zu können, melde sich wenige Tage später C bei A und B um diese aufzufordern ihm seinen Teil an der Küche und Kaution (gedrittelt von allen bezahlt) zurückzuzahlen. Es hätte jedoch nie eine Absprache dazu gegeben, wie man verfahren würde, falls einer auszieht, nur Spekulationen.
Erste Frage: Müsste A und B dies nun an C zurückzahlen, obwohl weder mündliche noch schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden und es C eigentlich ja klar sein müsse, dass wenn er auszieht er die Küche nicht mehr benutzen kann? Außerdem ist die Küche ja praktisch nicht teilbar, sodass er „seinen Teil“ mitnehmen könne und wenn er auszieht, dann könnte man doch sagen, dass er „seinen Teil“ an die beiden anderen abgibt, da er es ja nicht mehr nutzen kann.
Zweite Frage: Müssen A und B den Anteil von C an der Kaution an diesen zurückzahlen, wenn weder im Mietvertrag noch in der „Ausscheidungserklärung“ festgelegt wäre, wie mit dem Geld verfahren werden würde, falls einer auszieht bzw. wenn dieser auszieht, im Falle des letzteren Dokuments? Falls C ein Recht auf seinen Kautionsanteil hätte, wäre es dann überhaupt Angelegenheit von A und B diesen Teil aufzubringen oder müsste er sich an den Vermieter wenden? Falls ja, hätte der Vermieter dann ein Recht diesen Anteil von A und B einzuholen?
Ich freue mich auf eure Antworten!
Gruß pcfreak92