Widerrufsrecht bei vertrag mit schülerhilfe?

Ich habe vergangenen Dienstag einen Nachhilfevertrag mit der „Schülerhilfe“ abgeschlossen (vor 5 Tagen).Jetzt habe ich ein logistisch und finanziell günstigeres Angebot erhalten, kann ich den Vertrag widerrufen? Im Vertrag ist keine Klausel über ein Widerrufsrecht enthalten! Stimmt es, daß es ein gesetzliches Widerrufsrecht (Frist 7 Tage)von solchen Verträgen gibt?
Wie müsste der Widerruf erfolgen, ginge es schriftlich per Fax?
Ich wäre für sehr schnelle Antworten sehr dankbar.
Anja (Mutter eines 15jährigen Sohnes)

Hallo,
gesetzliches Widerrufsrecht von 5 oder 7 Tagen, nein, gibt es nicht, da es sich nicht um ein Ratenzahlungs- oder Haustürvertrag handelt. Dann wären es auch 14 Tage.
mfg
PB

Hallo,

bei einem persönlich unterschrieben Vertrag gibt es eigentlich kein Widerrufsrecht, es sei denn, es steht im Vertrag.
Ansonsten Fax oder Mail an die Schülerhilfe und hoffen , dass sie das akzeptieren.

Gruß,

twilight666

Hallo,

ein Widerrufsrecht müsste ausdrücklich in diesem Vetrag genannt sein. Besteht dies nicht, ist man gebunden. Dann müsste man andere Wege suchen (-> Gespräch) um aus dem Vertrag zu kommen.

Gruß