Wie Austritt aus Kirche, Steuerwirksamkeit

Mit welchen Formalitäten kann ich den Austritt aus der Kirche bewirken? Wer ist dafür zuständig? Was hat dies für rechtliche Folgen im Umgang mit der Staat und Kirche? Ab wann und wie kann ich dies steuerlich geltend machen? Was muß ich beachten, um ab einem bestimmten Termin keine Kirchensteuer mehr zahlen zu müssen?

Gerald

hallo gerald!

um aus der kirche auszutretten musst du erst zum amtsgericht und deinen autritt schriftlich erklären. das vormular dazu hat das gericht!
mit der austrittserklärung und deiner steuerkarte gehst du dann zum ordnungsamt und lässt deine steuerkarte ändern. ab dem tage deines autritts bezahlst du keine kirchensteuer mehr.
du kannst nicht kirchlich heiraten,und bei deiner(entschuldigung!)beerdigung bekommst du von der kirche keinen segen.
mehr kann ichdir dazu leider nicht sagen.

gruß edith

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um aus der kirche auszutretten musst du
erst zum amtsgericht

Hier irrt sich Edith leider: Zuständig ist das Standesamt, bei dem Du Deinen Wohnsitz hast. Gebühr: 40,–. Personalausweis nicht vergessen.
Sinnvollerweise bringst Du auch Deine Lohnsteuerkarte mit und läßt Sie bei der behörde (Meldeamt) abändern.Ansonsten zahlst Du munter weiter und bekommst das Geld erst mit dem nächsten Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Der Austritt wird im übrigen einen Tag nach der Austrittserklärung wirksam.

Gruß

Alex.

PS:
Kirchlich heiraten geht auch dann noch, wenn Deine Partnerin noch in der Kirche ist (hab ich gehört).

PS:
Kirchlich heiraten geht auch dann noch,
wenn Deine Partnerin noch in der Kirche
ist (hab ich gehört).

ist wohl unterschiedlich - bei uns hat sich die ev.Kirche quergestellt ,obwohl meine Frau nach wie vor in der Kirche ist. auch der Hinweis , daß dies unfair ist gegenüber demjenigen der noch in der Kirche ist hat nicht geholfen!!!
Ich mußte also um meiner Frau !! eine kirchliche Trauung zu ermöglichen wieder eintreten ,um dann 2 Monate später wieder auszutreten. That´s life .

Heiner

Kirchenaus- und wieder -eintritt
Hallo,

sagt mal kann man denn nach dem Austritt aus der Kirche ( erstmal egal welche ) einfach so wieder eintreten ?? Oder wird durch den Austritt die Konfirmation „unwirksam“ ??

Danke für Info´s !

Falk

um aus der kirche auszutretten musst du
erst zum amtsgericht

Hier irrt sich Edith leider: Zuständig
ist das Standesamt,

Na, das scheint dann wohl regional unterschiedlich zu sein. In Essen z.B. ist das Amtsgericht zuständig. Mitbringen muss man nur den Perso, es sei denn, man ist geschieden, dann braucht man noch irgendwelche anderen Unterlagen (hab ich von einer Freundin gehört).

Gruß,
Delia

sagt mal kann man denn nach dem Austritt
aus der Kirche ( erstmal egal welche )
einfach so wieder eintreten ?? Oder wird
durch den Austritt die Konfirmation
„unwirksam“ ??

Soviel ich gehört habe, muss man zum Pfarrer gehen, wenn man wieder eintreten will. Er unterhält sich dann mit dir, um herauszufinden, wie ernst es dir ist und warum du wieder eintreten willst. Von seiner Einschätzung hängt es dann wohl ab, ob du wieder aufgenommen wirst.
Was soll denn an der Konfirmation „unwirksam“ werden? Wenn die Konfirmation überhaupt irgendwas bewirkt, einen Segen oder sowas, dann wird er wohl nicht rückwirkend unwirksam. Oder? Kannst ja mal im Brett Religion nachfragen.
Gruß,
Delia

Mein Austritt ist schon ein paar Jahre her,(ich meine den aus der Kirche)hat übrigens nichts gekostet und war beim Amtsgericht Krefeld. Einen Monat darauf hatte ich mehr Geld auf der Abrechnung. In dieser Zeit waren 3 Pastoren bei mir um mich zu bekehren, Eintritt wäre also kein Problem gewesen. Wäre ja auch ein Ding, wo denen doch alle Schäfchen weglaufen.
Grüße und guten Rutsch
Roland

Auch das stimmt nicht immer…
ab dem tage

deines autritts bezahlst du keine
kirchensteuer mehr.

Leider nicht - zumindest in Bayern! Ich bin vor 5 Jahren ausgetreten und vor einem halben Jahr wurde ich zu einer Nachzahlung gezwungen. Die Kirchensteuer wurde auf das ganze Jahr berechnet, obwohl ich bereits Anfang August ('94) ausgetreten bin.

Ich konnte mich lange weigern zu zahlen, bis sie mir dann mit Gericht und damit verbundenen hohen Kosten gedroht haben.

Eine ganz schöne Unverschämtheit!

Gruß,
Christiane

Hallo liebe Kirchennichtmitglieder und solche, die es werden wollen.

Ein Verein, der seine beitragzahlenden Mitglieder Schäfchen nennt, wirkt irgendwie suspekt?!

Munter bleiben

Hubert

Auch dies scheint wohl überall anders gehandhabt zu werden!

Ich bin ausgetreten, mein Frau nicht und wir durften heiraten, wenn auch erst der Bischof angeschreiben werden mußte, aber hier in Hessen geht es ohne größere Probs…

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