Wie bekomme ich mein geld von den erben

Mein Freund ist vor einem Jahr gestorben und schuldete mir 5000Eur mit schuldschein.
Die Erben wollen mir nun das Geld nicht geben.
Wie bekomme ich das Geld ?

Vielen Dank für Eure Tipps

entweder über anwalt oder selbst einklagen

entweder über anwalt oder selbst einklagen

Danke für die schnelle Antwort.Wie geht das mit dem selber einklagen?

Hallo!

Am besten informierst du dich diesbezüglich bei einem Anwalt.

entweder über anwalt oder selbst einklagen

Danke für die schnelle Antwort.Wie geht das mit dem selber
einklagen?

Erst einmal feststellen wer alles erbe ist und dann einen Mahnbescheid schicken.Wenn widersprochen wird, dann zum Amtsgericht und klagen.wenn nicht widersprochen wird , den Vollstreckungsbescheid schicken und dann den gerichtsvollzieher beauftragen.

Mal googlen mahnbescheid online

Danke werde ich machen

Hallo!

Am besten informierst du dich diesbezüglich bei einem Anwalt.

Danke

Hallo!

Am besten informierst du dich diesbezüglich bei einem Anwalt.

Danke

:wink: Hätte dir gerne weitergeholfen, aber leider kenne ich mich da nicht mit aus. Weiß nicht wie es im Erbrecht in Bezug auf Schuldscheine aussieht. Sorry!

Hi!

Am Besten zum Rechtsanwalt gehen, denn er weiß die richtige Vorgehensweise. Ansonsten wirst Du auf taube Ohren stoßen…

Viel Glück
Victoria

Sofern die Erben nicht ausgeschlagen haben und etwas bei der Erbengeminschaft zu holen ist, dann verklagen Sie die Erbengemeinschaft - nicht einen einzelnen Erben - auf die Zahlung der Schuld nebst Kosten und Zinsen. Bei nur einem Erben, der angenommen hat, ist die Sache einfacher, da Sie nur einen neuen Schuldner als Rechtsnachfolger des Verstorbenen haben. Sollte das Erbe aber wg. Überschuldung augeschalgen worden sein, dann Rahmen Sie ich den Schuldschein als Erinnerung ein.

Hallo,

wenn die Erben wirklich geerbt haben und nicht ihre Erbe ausgeschlagen haben, dann schulden sie dir jetzt das Geld. Wenn du einen unterschriebenen Schuldschein hast, dann hast du sogar ein Beweis dafür.
Ich weiß jetzt nicht wie deine Einkommensverhältnisse aussehen, aber falls du Leistungen vom Staat beziehst, dann gehe bitte mit dem Leistungsbescheid zum Amtsgericht und lass dir einen Beratungshilfeschein geben. Du bekommst dann kostenlos eine anwaltliche Beratung.
Falls du selbst Einkommen erzielst, dann frag mal bei deinem Amtsgericht nach, ob die eine Art Rechtsberatung anbieten (ich komme gerade nicht darauf wie das heißt).
Du wirst wahrscheinlich nicht um einen Anwalt und vielleicht sogar um eine Klage herum kommen…

Hallo,

Sie haben gute Chancen von den Erben das Geld zu bekommen.

Wahrscheinlich haben die Erben das Erbe selber nicht ausgeschlagen. Das heißt, wissen die Erben von Schulden des Erblassers und deckt das hinterlassene Vermögen diese Schulden nicht ab, dann kann man als Erbe die Annahme ausschlagen.

Diese Ausschlagung muss beim zuständigen Amtsgericht bzw. Nachlassgericht schriftlich angezeigt werden. Für diese Ausschlagung gibt es eine gesetzliche Frist von 6 Wochen nach bekanntwerden, dass der Erblasser nur Schulden hinterlässt.

Kommen die Erben dieser Ausschlagung nicht oder nicht fristgerecht nach, dann haften Sie für die Schulden des Erblassers.

Da Ihr Freund vor einem Jahr gestorben ist, ist die Frist von 6 Wochen für die Erben abgelaufen. Sie haben jetzt die Möglichkeit über einen Mahnbescheid die Forderungen einzutreiben. Der Mahnbescheid kostet Sie 23,00 €. Sie sollten jedoch erst einmal ausfindig machen, wer alles in welcher Rangfolge von Ihrem Freund erbberechtigt war. Somit haben Sie einen Überblick. Denn ausschlaggebend wird sein, wer der Erste in der Erbrangfolge ist und somit den größten Anteil am Erbe bekommt. Denn dort haben Sie die besten Chancen Ihr Geld wieder zu bekommen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüsse

Warst du denn schon einmal beim Rechtsanwalt für Erbrecht usw.? Vieleicht solltest du dich dort mal erkundigen.

viel Glück

Hallo JOE,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Alles Gute die Made

Kann ich so nichts zu sagen, da zuvor Verjährung etc. geprüft werden muss. Im Zweifelsfall müssen Sie einen Anwalt einschalten. Das lohnt sich aber nur, wenn bei den Erben was zu holen ist. Zudem sollten Sie prüfen (beim Nachlaßgericht), ob die potentiellen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Viel Erfolg.

Hallo,
das Beste wäre wohl, zum Anwalt zu gehen.
Du kannst natürlich auch die Forderung durch ein gerichtliches Mahnverfahren titulieren lassen. Du beantragst einen gerichtlichen Mahnbescheid, der einem Erben zugestellt wird. Allerdings solltest du dir dann eine Person ausssuchen, denn du kannst nicht einen Mahnbescheid gegen eine Gruppe von Menschen erwirken. Das heißt nur für jeden Erben einzeln. Du wählst also einen aus. Der kann dann Widerspruch einlegen. Damit wird die Rechtmäßigkeit der Forderung vom Gericht überprüft. Wenn sie als rechtmäßig anerkannt wird, gibt es ein Urteil. Allerdings musst du die Kosten für alles vorstrecken. Auch der Gang zum RA kostet Geld. Es sei denn, du hast nur ein geringens Einkommen z.B. Hartz IV: Dann gibt es vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, beantragst du einen Vollstrekcungsbescheid. Auch dieser wird dem Erben zugestellt. Der VB stellt dann bereits einen Schuldtitel dar, mit dem gepfändet werden darf. Er gilt 30 Jahre. Wenn der Erbe Einspruch einlegt, landet die Sache vor dem Richter. Der entscheidet dann.
Viele Grüße
MIcha