Hallo,
angenommen, man hat bei einem Schuldner mehrere Rechnungen offen (z.B. wurde für 5 Autos die Kfz.-Steuer nicht rechtzeitig bezahlt, oder für 5 Wohnungen die Grundsteuer etc.) und bekommt an einem Tag mit demselben Datum aus der DV des Gläubigers 5 Rechnungen, wobei auf jeder Rechnung die Mahngebühr zusätzlich ausgewiesen wurde. Darf der Gläubiger dann fünf mal die Mahngebühr berechnen oder muß er sich mit einer Mahngebühr zufrieden geben?