Wie verfährt man wenn während einer Vereinsgründung 2 Gründungsmitglieder austreten?

Wie verfährt man wenn während einer Vereinsgründung 2 Gründungsmitglieder austreten und durch neue ersetzt werden sollen? Genauer: Die Sache liegt bereits beim Amtsgericht zur Eintragung, dieses hatte noch einen Einwand zur Satzung. Das wurde korrigiert, die neue Satzung und Protokoll hätten unterschrieben werden sollen und nun weigern sich 2 Mitglieder und wollen austreten. Kann man diese einfach durch 2 andere ersetzen? Es handelt sich nicht um den Vorstand.

Hallo,
in der Hoffnung dass Ihr eine bessere Lösung findet, kann ich hier nur meine Meinung dazu äußern.
Da zu einer Vereinsgründung sieben Mitglieder gehören, sollten diese 7 auch den Verein gründen wollen. Wenn nun zwei davon abspringen, noch bevor der Verein rechtskräftig ist, könnte das problematisch sein. Da damit nicht der Wille aller 7 deutlich gemacht werden kann, würde ich denken, der Verein ist nicht gegründet. Kommt ganz darauf an, was das Amtsgericht dazu sagt.

Wenn Ihr aber 7 neue Willige habt, gründet doch neu, dann stimmts wieder.

Kein Problem, es sollen nur 7 Gründungsmitglieder sein. Diese sind vor der Unterschrift beliebig austauschbar. Das Gründungsprotokoll muss entsprechend formuliert sein.

Die vorab gegeben Antwort ist korrekt.
Vereinsgründung 7 Personen      für die Satzung ist der Vorstand zuständig,
bedeutet auch wenn 2 Personen austreten und noch 7 Personen da sind, kann der Verein gegründet werden

Ja, die zwei austretenden können durch zwei neue eintrittswillige Personen ersetzt werden.
Bei Eintragung müssen es eben mindestens 7 Personen sein, die die Satzung unterschrieben haben.

es bedarf einer neuen Protolollierung mit dem Vorstandsvorsitzender und beglaubigter Unterschrift

Hallo,

ich bin kein Experte.
Ich denke aber, dass man diese MG einfach ersetzen kann.
Nur bei der Vorstandschaft muss das Amt erst mal jemand
kommisarisch übernehmen - bis zur Neuwahl.
Gehe mal auf die Seite Jurathek.
Da antworten meist angehende Juristen.

by fly