Hallo erst einmal
Ich hoffe, daß meine Problemstellung hier richtig ist.
Stellt euch mal vor, eure Tochter - ab jetzt A. genannt- mit denen Ihr seit 10 Jahren (seit der Scheidung) keinen Kontakt mehr hattet meldet sich jetzt auf einmal wieder…
Sie ist jetzt 28 und hatte vor ca. 18 Monaten einen Schlaganfall. Und lag 4 Wochen im Koma. Ihr damaliger Freund hatte wohl beim Gericht beantragt einen Vormund einzusetzen. Da er mich ja nicht kannte wurde Ihre Mutter als Vormund eingesetzt.
A ist jetzt übrigens 28 Jahre alt und war zum Zeitpunkt des Schlaganfalls entweder 26 oder 27, es kommt darauf an , denn Sie hat in diesem Monat Geburtstag.
Momentan lebt sie in einem Heim für betreutes Wohnen in einer Stadt namens H. Sie sagt, sie hat Pflegestufe 1.
Meine Frage wäre, wenn ich sie denn so einfach stellen dürfte
Wie kommt sie aus der Vormundschaft wieder raus. Sie sagt, sie hätte sich an das Gericht gewand, das damals die Entscheidung getroffen hat gewand, aber die würden sie auf den Vormund verweisen. Und meine EX rührt sich nicht.
Was kannich als Vater unternehmen, um überhaupt erst einmal Einblick in die ganze Sachlage zu bekommen.
Tochter A. möchte gerne wieder in die Selbstständigkeit zurück. Der Vormund verbietet Ihr scheinbar momentan alles. Der Kontakt jetzt kam auch nur über MEINE Mutter zusrande.
Es mag ja durchaus richtig sein, daß man sich in diesem Staat um Leutz kümmert, wenn die sich nicht mehr um sich selber kümmern können. Aber es muß doch auch für diese Leutz eine Möglichkeit geben, daß nach Genesung diese Bevormundung wieder beendet werden kann.
An die Einrichtung in der A. lebt möchte ich mich nicht wenden, da ich vermute, daß die garnicht mit mir sprechen werden, sondern den Vormund benarichtigen Ob es dann eventuell Nachteile für A. hat wäre die Frage.
Ich habe versucht mich gestern Abend „schlau“ zu lesen, aber da kommen immer so viele juristische Ausschmückungen und Eventualitäten, daß es doch sehr Unübersichtlich wird mit dem ganzen hätte , könnte , sollte.
Ich wäre für jeden Hinweis dankbar, wie Tochter A. aus dieser Situation „befreit“ werden kann.